BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 27

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tian Kern zum Bundeskanzler gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz durch den Herrn Bundespräsidenten sowie

betreffend die Amtsenthebung von Mitgliedern der Bundesregierung und der Staatsse­kretärin im Bundeskanzleramt gemäß Artikel 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung und der Staatssekretä­rin im Bundeskanzleramt gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz bezie­hungsweise gemäß Artikel 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 78 Abs. 1 Bundes-Ver­fassungsgesetz sowie Artikel 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 78 Abs. 2 Bundes-Ver­fassungsgesetz durch den Herrn Bundespräsidenten

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6)

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Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaus­haltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfi­nanzgesetz 2016 geändert werden (1096/NR und 1120/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (1108/NR und 1121/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) geändert wird (1094/NR und 1142/NR der Beilagen)

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