BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 41

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Schreiben des Bundespräsidenten betreffend die Abschrift seiner Entschließung vom 20. Juni 2016 auf Einberufung der Bundesversammlung unter der Voraussetzung, dass das Wahlergebnis gemäß § 22 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 rechtzeitig vor dem Sitzungstermin kundgemacht worden ist, gemäß Artikel 39 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz für den 8. Juli 2016, um 11 Uhr, zur Angelobung des neu gewählten Bundespräsidenten:

 


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