BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 63

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die Zukunft entsprechend abgesichert werden. Ähnlich wie es ja bereits in vielen Bundesländern Österreichs geschehen ist – unter anderem auch bei uns in Ober­österreich, wir haben schon vor Langem ein neues Dienst- und Besoldungsrecht geschaffen –, soll es auch beim Bund dazu kommen, dass es eine Neuausrichtung der Besoldungskurve gibt. Das heißt die Besoldungskurve soll verflacht werden, höhere Anfangsbezüge und niedrigere Endbezüge sollen dabei das Ziel sein. Durch solche höheren Anfangsbezüge sollen die jungen Leute, die in den öffentlichen Dienst kommen – die beim Bund anfangen –, von Beginn an eine etwas bessere Bezahlung haben, was sich aber durch die verflachte Kurve in der Lebensverdienstsumme auch wieder ausgleicht.

In Oberösterreich haben wir das vor circa zehn Jahren umgesetzt, auch andere Bun­desländer haben das umgesetzt, und ich kann nur sagen, dass das überall sehr gut funktioniert und seine Wirkung hat. Ich denke, man sollte es tatsächlich auch beim Bund möglichst rasch in Angriff nehmen.

Bereits im Zuge der Beschlussfassung der Besoldungsreform 2015 hat ja der National­rat die Bundesregierung mittels Entschließung aufgefordert, die Verhandlungen mit der GÖD zur Reform des Dienst- und Besoldungsrechts aufzunehmen, was nunmehr neuerlich bekräftigt wird. Ich darf nur sagen, das sollten wir auch hier festhalten, dass das eine ganz wichtige Forderung an die Bundesregierung ist. Es sollte dringend in Angriff genommen werden, hier eine Neuerung zu schaffen.

Auch seitens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gibt es ja dazu mehrfach Äußerun­gen, dass man sich eine Reform des Dienst- und Besoldungsrechts in dieser Form wünscht – dies vor allem auch deshalb, weil ein attraktives Dienstrecht dringend notwendig ist, um auch in Zukunft die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst zu finden und damit auch in Zukunft die Qualität unserer Verwaltung zu garantieren.

Dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates über das Besoldungsrechts­anpas­sungs­gesetz werden wir seitens meiner Fraktion auf alle Fälle die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.40

12.41.00

Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

12.41.324. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz und das Vollzugsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2016 – EO-Nov. 2016) (1294 d.B. und 1306 d.B. sowie 9655/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. Ich bitte um den Bericht.

 


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