BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 22

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für sich ist das eine gute Sache, der wir unsere Zustimmung auch nicht verweigern wollen, wenngleich ich aber schon anführen darf, dass damit auch – und das ist im Ausschuss auch vom Kollegen Fürlinger sehr ausführlich dargelegt worden – ein gro­ßer administrativer Aufwand für Rechtsanwälte und Notare einhergeht. Es wurde auch der Verdacht geäußert, dass man in dieser Berufsgruppe aufgrund der rechtlichen Aus­übungslage zukünftig ein bisschen als Spion für den Staat im Sinne der finanziellen Gebarung tätig sein könnte und damit ein gewisser Konflikt mit dem Standesverhalten beziehungsweise der Verschwiegenheitspflicht und dergleichen entstehen könnte.

Ich denke, es wird wohl an der Art und Weise liegen, wie das Gesetz praktiziert wird, ob diese Befürchtungen tatsächlich berechtigt sind oder nicht. Jedenfalls sollten wir ge­rade unter dem Aspekt der aktuellen Ereignisse nichts unversucht lassen, um Terroris­mus in jeglicher Form, also auch auf diesem Wege, nachhaltig zu bekämpfen.

Das zweite Gesetz, dem wir uns in dieser Debatte widmen, ist das Mindestversiche­rungssummen­Valorisierungsgesetz. Das ist ein Gesetz, bei dem man sich aufgrund von EU-Richtlinien zum Ziel gesetzt hat, die Versicherungssummen unter Beibehaltung der gebotenen Relationen auf EU-Standard zu setzen. Im Ausschuss wurden von mir Bedenken dahin gehend geäußert, dass es möglicherweise so sein könnte, dass die Erhöhungen, die damit einhergehen, auch an die Konsumenten weitergegeben wer­den. Dazu wurde mir vom Vertreter des Ministeriums mitgeteilt, dass dem nicht so sei, weil bei den vorangegangenen Valorisierungsvorgängen eine entsprechende Weiterga­be von finanziellen Belastungen an den Konsumenten nicht registriert wurde.

Ich gehe davon aus, dass dem so ist, und sehe daher keinen Grund, nicht auch diesem Gesetz zuzustimmen, sage aber gleich dazu: Sollte das von uns Befürchtete tatsäch­lich irgendwann einmal eintreten, werden wir Freiheitliche dagegen rechtliche Schritte ergreifen, weil es ja nicht sein kann, dass aufgrund gehorsamer Erfüllung der EU-Re­geln, denen wir uns unterworfen haben, die Konsumenten Nachteile hinnehmen müs­sen.

Jetzt komme ich zum dritten Gesetz, das zur Debatte steht, dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz. Das ist für mich besonders interessant, weil ich es für ein tiefgreifendes Gesetz halte, denn ich erkenne eindeutige Nachteile, die durch die­ses Gesetz entstehen könnten. Es steht zwar grundsätzlich der Gedanke dahinter, dass durch die Offenlegung im Zusammenhang mit Berichtspflichten börsenotierter Un­ternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen, das Vertrauen der Investoren und der Verbraucher erreicht werden soll, aber wenn man sich anschaut, was das faktisch für diese Unternehmen bedeutet, aber nicht nur für diese Unternehmen, sondern auch für Firmen, die mit diesen Unternehmen in einem Wirtschaftsverhältnis stehen, dann er­kennt man die Nachteile, die damit verbunden sind. Denn: Es werden diese Firmen verpflichtet, Daten, die mit den eigentlichen Zielsetzungen und Erwerbsabsichten des Unternehmens gar nichts zu tun haben, beizubringen, und zwar Daten über Alter, Be­rufshintergrund, Berufsausbildung von Leitungs- und Aufsichtsorganen, Umweltbelan­ge, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange. Es werden also damit heimische Firmen, hei­mische Unternehmen mit administrativem Aufwand belastet, ohne dass ihnen das ei­nen Mehrwert bringt. Das hat aus reinen Informationspflichtgründen heraus zu ge­schehen.

Da stellt sich für mich schon die Frage: Ist es in einer wettbewerbsorientierten Wirt­schaft in einer Zeit, in der der Spielraum ohnedies immer enger wird, zulässig, dass man das diesen Firmen aufbürdet?

In diesem Zusammenhang darf ich jetzt auch ein paar kritische Worte an die ÖVP und an Sie, Frau Präsidentin Zwazl, richten: Wir haben in der Vergangenheit schon bei ei­nigen Gesetzen erlebt, dass den Firmen, den Unternehmen in Österreich große Mehr­belastungen auferlegt worden sind. Ich darf da etwa an die Allergenverordnung, an das


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