BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 23

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Rauchverbot in den Gaststätten und Gasthäusern (Bundesrätin Kurz: Das dient alles der Gesundheit!) und auch an die Registrierkassenpflicht erinnern. Und jetzt haben wir hier wieder eine Gesetzesänderung vorliegen, durch die Unternehmen, durch die Be­triebe verpflichtet werden, einen Verwaltungsaufwand, der nicht in ihrem Interesse liegt und der ihnen auch keinerlei Nutzen bringt, auf sich zu nehmen und die damit ver­bundenen Aufgaben mit ihren geschäftlichen Ressourcen zu erledigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das seitens dieser Unternehmen großen Beifall hervorruft. Ich er­kenne in dieser Gesetzesänderung keinen Mehrwert in wirtschaftlicher Hinsicht, und daher muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir dieser Gesetzesänderung unsere Zu­stimmung verweigern werden. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne mein Appell: Bitte beenden Sie diese fast wirtschaftsschädliche Vor­gangsweise dieser Bundesregierung (Bundesrätin Mühlwerth: Wirtschaftspartei!) – Wirt­schaftspartei; Frau Klubobfrau, ein richtiger Einwand! –, damit die Firmen und die Un­ternehmen endlich das machen können, was sie sich in ihrem ureigensten Sinne zum Auftrag gemacht haben, nämlich die Wirtschaft voranzutreiben. Das ist das, was Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, immer verlangen, wovon Sie aber mit diesen gesetzlichen Vorgaben meilenweit entfernt sind. Eigentlich sollten wir genau das Ge­genteil davon beschließen, wenn wir das machen, wovon Sie von der ÖVP immer reden.

Wenn das das Konzept ist, bei dem Sie von der ÖVP sagen, Sie müssen sich gegen­über den politischen Mitbewerbern abgrenzen, dann sage ich: Gute Nacht, ÖVP! – Dan­ke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.52


Präsident Mario Lindner: Ich begrüße ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule St. Anna am Aigen. Herzlich willkommen im österreichischen Bun­desrat! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Bun­desrat.

 


14.52.55

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Selbstverständlich bekenne ich mich beziehungsweise be­kennt sich der Stand der Rechtsanwälte und auch der Notare dazu, dass wir alles tun müssen, um Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche hintanzuhalten. Ich halte aber auch im Sinne meines Vorredners hier fest, dass diesem Stand doch nicht wenige Auf­gaben zugeteilt werden, die schon ein bisschen quasistaatliche Aufgaben sind. Denn: Wenn ich das alles – und ich habe das schon im Ausschuss gesagt –, gepaart mit ei­nem Kontenregister und mit BWG-Bestimmungen über die politisch exponierten Perso­nen, zusammenmixe, dann muss ich sagen, da kommt eine Anforderung auf die Rechts­anwälte und Notare zu, die einen hohen – ich sage das klar: einen hohen! – bürokrati­schen Aufwand darstellt, zusätzlich zu dem, den wir ohnehin jetzt schon haben.

Ich will es auch ein bisschen historisch verdeutlichen: Vor 20 Jahren hat sich noch kein Mensch über das Thema Treuhandschaft Gedanken gemacht, damals war das nicht notwendig. Irgendwann einmal büßt, wie das so ist, eine Berufsgruppe, ein Stand für ein schwarzes Schaf. Damals gab es, glaube ich, 3 000 Anwälte, und einer hat ge­meint, dass die Klientengelder auch anderen Zwecken dienen könnten als der Weiter­gabe an die wahrhaft Berechtigten. Dann hat man begonnen – und das hat beim No­tariat ebenso wie bei der Rechtsanwaltschaft begonnen –, sich selbst Berufspflichten aufzuerlegen, nämlich dass jene Treuhandkonten aufgemacht werden, auf denen Kauf­preise zwischengeparkt werden.

Dieser freiwilligen Verpflichtung hat sich letztlich auch der Staat mehr oder weniger bedient, indem er diesem Stand zusätzliche Aufgaben auferlegte. Am Anfang war das


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