Rauchverbot in den Gaststätten und Gasthäusern (Bundesrätin Kurz: Das dient alles der Gesundheit!) und auch an die Registrierkassenpflicht erinnern. Und jetzt haben wir hier wieder eine Gesetzesänderung vorliegen, durch die Unternehmen, durch die Betriebe verpflichtet werden, einen Verwaltungsaufwand, der nicht in ihrem Interesse liegt und der ihnen auch keinerlei Nutzen bringt, auf sich zu nehmen und die damit verbundenen Aufgaben mit ihren geschäftlichen Ressourcen zu erledigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das seitens dieser Unternehmen großen Beifall hervorruft. Ich erkenne in dieser Gesetzesänderung keinen Mehrwert in wirtschaftlicher Hinsicht, und daher muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir dieser Gesetzesänderung unsere Zustimmung verweigern werden. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Sinne mein Appell: Bitte beenden Sie diese fast wirtschaftsschädliche Vorgangsweise dieser Bundesregierung (Bundesrätin Mühlwerth: Wirtschaftspartei!) – Wirtschaftspartei; Frau Klubobfrau, ein richtiger Einwand! –, damit die Firmen und die Unternehmen endlich das machen können, was sie sich in ihrem ureigensten Sinne zum Auftrag gemacht haben, nämlich die Wirtschaft voranzutreiben. Das ist das, was Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, immer verlangen, wovon Sie aber mit diesen gesetzlichen Vorgaben meilenweit entfernt sind. Eigentlich sollten wir genau das Gegenteil davon beschließen, wenn wir das machen, wovon Sie von der ÖVP immer reden.
Wenn das das Konzept ist, bei dem Sie von der ÖVP sagen, Sie müssen sich gegenüber den politischen Mitbewerbern abgrenzen, dann sage ich: Gute Nacht, ÖVP! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.52
Präsident Mario Lindner: Ich begrüße ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule St. Anna am Aigen. Herzlich willkommen im österreichischen Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Bundesrat.
14.52
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Selbstverständlich bekenne ich mich beziehungsweise bekennt sich der Stand der Rechtsanwälte und auch der Notare dazu, dass wir alles tun müssen, um Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche hintanzuhalten. Ich halte aber auch im Sinne meines Vorredners hier fest, dass diesem Stand doch nicht wenige Aufgaben zugeteilt werden, die schon ein bisschen quasistaatliche Aufgaben sind. Denn: Wenn ich das alles – und ich habe das schon im Ausschuss gesagt –, gepaart mit einem Kontenregister und mit BWG-Bestimmungen über die politisch exponierten Personen, zusammenmixe, dann muss ich sagen, da kommt eine Anforderung auf die Rechtsanwälte und Notare zu, die einen hohen – ich sage das klar: einen hohen! – bürokratischen Aufwand darstellt, zusätzlich zu dem, den wir ohnehin jetzt schon haben.
Ich will es auch ein bisschen historisch verdeutlichen: Vor 20 Jahren hat sich noch kein Mensch über das Thema Treuhandschaft Gedanken gemacht, damals war das nicht notwendig. Irgendwann einmal büßt, wie das so ist, eine Berufsgruppe, ein Stand für ein schwarzes Schaf. Damals gab es, glaube ich, 3 000 Anwälte, und einer hat gemeint, dass die Klientengelder auch anderen Zwecken dienen könnten als der Weitergabe an die wahrhaft Berechtigten. Dann hat man begonnen – und das hat beim Notariat ebenso wie bei der Rechtsanwaltschaft begonnen –, sich selbst Berufspflichten aufzuerlegen, nämlich dass jene Treuhandkonten aufgemacht werden, auf denen Kaufpreise zwischengeparkt werden.
Dieser freiwilligen Verpflichtung hat sich letztlich auch der Staat mehr oder weniger bedient, indem er diesem Stand zusätzliche Aufgaben auferlegte. Am Anfang war das
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite