BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 24

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ein kleiner Passus im Vertrag. Heute müssen die Rechtsanwälte und Notare, wenn sie einen Vertrag schreiben – und da gibt es noch eigene Zusatzverträge –, drei Seiten da­rüber schreiben, was alles sie mit dem Treuhandbetrag tun dürfen und nicht tun dürfen. Jedes Jahr ist ein Formular dazugekommen. Die Problematik ist letztlich die – ich sage das ganz klar –: Es ist schwierig, das zu tun, denn es ist ein hoher zeitlicher Aufwand damit verbunden, und zwar auch einer, den die Notare und Rechtsanwälte an ihre Kun­den und Klienten mit Sicherheit nicht in diesem Ausmaß weitergeben können, weil das sonst ausufern würde.

Das Ziel ist klar, es ist gut, aber ich sage dazu: In der Umsetzung ist dieses Gesetz schwierig. Es war für mich im Ausschuss schon ein bisschen ein Trost, als ich hörte, dass gerade im Zusammenhang mit dem Kontenregister möglicherweise über Verord­nungen noch ein paar Klarstellungen kommen werden, sodass wir Notare und Rechts­anwälte nicht bei einem Kaufvertrag, der uns vielleicht insgesamt fünf bis zehn Stun­den Arbeit kostet, dann 15 bis 20 Arbeitsstunden haben, weil wir auch noch nach­schauen müssen, woher das Geld kommt, wer es eingezahlt hat und ob irgendein Ver­dacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Es sind einige weiche Gesetzesbegriffe drinnen, die Gott sei Dank noch einer Inter­pretation bedürfen. Ich richte in diesem Zusammenhang das Signal an jene von uns, die in Brüssel tätig sind, versehen mit einer Fußnote: Ja, wir stimmen diesem Gesetz zu!, aber die Fußnote dabei ist: Es wäre jetzt an und für sich genug! Also mehr an Formularausfüllen, an Aufsichtspflichten – an teilweise auch staatlichen Aufsichts­pflichten! – sollten Freiberufler, sollten Notare und Rechtsanwälte nicht mehr überneh­men müssen.

Ich freue mich besonders über einen Teil der Änderung der Berufsordnung – da haben wir, gerade was Frauen betrifft, durchaus Aufholbedarf gehabt –, nämlich über die Ab­sicherung von Kolleginnen, die in Mutterschutz gehen. Das war bis zuletzt eigentlich ein Grund, die Berufsberechtigung ruhen zu lassen und aus dem Stand des Anwaltes auszuscheiden. Das ist eine Sache, die so aus unserer Sicht nicht sein darf. Das ist jetzt endlich angegangen worden. Es war höchste Zeit, die Anrechnung der Kinderer­ziehungszeiten und den Mutterschutz für Rechtsanwaltskolleginnen einzuführen. Dafür bestand aus meiner Sicht höchste Notwendigkeit. Es hat niemand verstanden, dass es bis jetzt der Fall war, dass hoch qualifizierte Kolleginnen aus dem Stand ausgeschie­den und nach dem Mutterschutz irgendwo anders tätig gewesen sind. Das war sicher auch ein Braindrain für den Stand.

Fast würde ich schon sagen, wenn du, Kollege Werner Herbert, nicht ganz übertrieben hättest, dann hätte ich zum Thema NaDiVeG schon ansatzweise das unterschrieben, was du gesagt hast: Oh Schreck, oh Schreck, das NaDiVeG! – Als ich das gelesen ha­be, habe ich mir gedacht, das ist wirklich etwas Schönes, das trägt zur Transparenz bei, schöne weiche Themen, aber nicht alles, was eine gute Idee ist, müsste immer gleich eine Richtlinie oder ein Gesetz werden.

Es ist dem Justizministerium ausdrücklich der Dank dafür auszusprechen, dass diese EU-Richtlinie im notwendigen Ausmaß umgesetzt worden ist, aber auch in dieser Hin­sicht glaube ich, dass wir als beschlussfassende Kammer gelegentlich unseren Damen und Herren, die in Brüssel tätig sind, einmal Folgendes mitgeben könnten: Nicht jede gute Idee muss eine Richtlinie werden, die wir dann umsetzen müssen! Vielleicht kann man gute Ideen auch anders formulieren!

Wir müssen ein wenig aufpassen, dass wir nicht jeden Sonntag eine Rede halten, in der wir zu Deregulierung und Entbürokratisierung aufrufen, und am Montag hier herin­nen das Gegenteil davon tun. Das ist für uns eine Frage der Glaubwürdigkeit der Poli­tik.

 


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