Im Sinne der Qualität der Umsetzung stimmen wir diesem Gesetz zu, aber es gilt hier das Gleiche wie für das andere, nämlich die Fußnote: Es ist langsam, aber sicher genug! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.58
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet
ist als Nächste Frau Bundesrätin
Mag. Dr. Dziedzic. – Bitte, Frau Bundesrätin.
14.59
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Werter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Auch wenn wir diese drei Punkte hier unter einem verhandeln, haben wir Grüne unterschiedliche Einschätzungen zu den jeweiligen Punkten.
Was das Berufsrechts-Änderungsgesetz anlangt, ist es so, dass wir im Nationalrat im Ausschuss zugestimmt haben. Dann gab es aber in letzter Minute einen Abänderungsantrag, der aus unserer Sicht eine Verschlechterung insofern vorsieht, als dass Landtagsabgeordnete aufgrund dieses Abänderungsantrages nicht mehr zu den politisch exponierten Personen gezählt werden.
Gestern im Bundesratsausschuss wurde ich von Kollegen Fürlinger schon darauf aufmerksam gemacht, dass es ja ein großer bürokratischer Aufwand ist und deswegen diese Ausnahme der Landtagsabgeordneten grundsätzlich etwas Positives sei. Wir sehen das ganz anders, weil für uns nämlich Parlamentsmitglieder in der Regel auch Mitglieder gesetzgebender Körperschaften sind und somit hier mitzurechnen wären. Das heißt, bei diesem Punkt gibt es deshalb unsere Skepsis.
Dem Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz dagegen werden wir zustimmen, aber auch beim Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz sind wir kritisch. Grundsätzlich ist ja eine Berichterstattung zu begrüßen, und es ist auf jeden Fall ein richtiger Schritt in eine Richtung der stärkeren Berücksichtigung von Gemeinwohlinteressen im Rahmen des wirtschaftlichen Handels. Allerdings schreibt diese Richtlinie – aber auch die österreichische Richtlinienumsetzung – kein hinreichendes Reporting vor. Das heißt, es bleibt sozusagen ein Informationsabgleich, bei dem der Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüferin lediglich feststellen kann oder muss, dass dieser Bericht vorliegt, ohne dass auf irgendwelche Kriterien eingegangen werden muss.
Was heißt das konkret? – Das haben wir in einem Abänderungsantrag im Nationalrat zu formulieren versucht. Es bräuchte eine Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit, der Messbarkeit, der Vergleichbarkeit, der Verständlichkeit, der Verbindlichkeit, aber natürlich auch der Überprüfbarkeit. Solange es diesen Rahmen nicht gibt, ist es für die interessierte Öffentlichkeit sehr schwer, hier überhaupt einen Vergleich ziehen zu können. Im Gegenteil, es besteht sogar die Gefahr, dass es von diversen Unternehmen als eine Art Marketingtool verwendet wird, um sich sozusagen ein wenig selbst zu bewerben. Aber als Kontrollinstrument ist es ohne diese Kriterien unserer Meinung nach einfach nicht ausreichend. Deswegen erfolgt hier unsere Ablehnung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.02
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte, Frau Bundesrätin.
15.02
Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Wir haben jetzt schon einiges über alle drei Gesetze gehört. Ich möchte vorausschicken, dass wir von der SPÖ natürlich allen drei Gesetzen zustimmen werden, wenngleich wir bei dem
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