BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 26

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einen oder anderen Gesetz vielleicht einen anderen Zugang oder auch einen anderen Blickwinkel haben als mein Kollege von der ÖVP, der natürlich als Anwalt auch ein Be­troffener von den meisten dieser Gesetze ist.

Wir haben schon gehört, dass mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz nicht nur die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt wird, sondern dass dabei auch auf die Emp­fehlungen der Financial Action Task Force eingegangen wurde und somit jetzt wirklich die besondere Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten und Notaren bei Geschäften, die potenziell für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können, geregelt wird. Es legt auch diesmal fest, wann eine Verdachtsmeldung an die Geld­wäschemeldestelle, die im Innenministerium angesiedelt ist, erstattet werden muss.

Es sind ja Rechtsanwälte und Notare schon seit 2003 verpflichtet, Verdachtsfälle in Sa­chen Geldwäsche zu melden. Jetzt, in dieser neuen Version, geht es erstmals darum, diese besonders risikoträchtigen Geschäfte, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfor­dern, nämlich solche von politisch exponierten Personen in hochstehenden Positionen wie zum Beispiel Staatschefs, Regierungschefs und -mitgliedern, Höchstrichtern, Offi­zieren, leitenden Angestellten staatsnaher Unternehmen, und deren Angehörigen je­weils miteingeschlossen, zu betrachten.

Ob jetzt die Landtagsabgeordneten auch dieser Gruppe angehören oder nicht, scheint mir, ehrlich gesagt, nicht von so hoher Relevanz zu sein, denn es geht ja um risiko­trächtige Geschäfte, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern, es geht um Geldge­schäfte in größerem Ausmaß von politisch exponierten Personen. Seien wir ehrlich: Wir als Bundesrätinnen und Bundesräte sind ja Betroffene. Also ich weiß nicht, wie viele von uns jetzt große Geldsummen bewegen und so die Aufmerksamkeit von Rechts­anwälten oder Notaren erregen, sodass sie Verdachtsfälle melden. Mir scheint das jetzt nicht so eine riesige Anzahl zu sein.

Es ist bei Persönlichkeiten besonders zu prüfen, ob es eben einen Zusammenhang zwi­schen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gibt. Es geht um Geschäfte, nicht um Per­sönlichkeiten – nicht ich als Person werde untersucht, sondern mein Geschäft, das ein großes Ausmaß haben muss, ob ich mit diesem Geschäft dazu beitrage, Terrorismus zu finanzieren. Wenn so ein Verdacht besteht, dann muss er an das Bundeskriminal­amt gemeldet werden. Ich denke, das ist gut und richtig, und bei allem Verständnis für Bürokratiereduktion scheint mir, ganz ehrlich gesagt, der Aufwand, den die Rechtsan­wälte und Notare dabei betreiben müssen, gerechtfertigt, wenn man damit irgendwie Terrorismusfinanzierung verhindern kann.

Klar ist allerdings, dass diese Auskunftspflicht auch eine Grenze haben muss, vor allen Dingen bei Rechtsanwälten, nämlich dort, wo berufliche Verschwiegenheitspflicht be­ginnt. In dem Moment, in dem eine wirklich rechtliche Beratung oder eine Vertretung vor Gericht einsetzt, hat natürlich das die höhere Priorität. Allerdings – und das scheint mir wohl klar – darf sich ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Richter dann nicht an ir­gendwelchen strafbaren Handlungen beteiligen. – Das war dieses Gesetz.

Das Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz – ein etwas schwieriger Aus­druck – ist mit Sicherheit gut und gerechtfertigt. Es geht darum, die Mindestversiche­rungssummen zu erhöhen. In Österreich gibt es derzeit mehr als 6,6 Millionen Kraft­fahrzeuge, jedes dieser Kraftfahrzeuge kann irgendwann in einen kleineren oder grö­ßeren Unfall verwickelt werden. Im Jahr 2015 hat es über 37 960 Unfälle mit Personen­schaden gegeben, jene mit Sachschaden weiß ich jetzt gar nicht genau. Nicht immer ist der entstandene Sachschaden durch die Versicherung gedeckt. Das heißt, dem Be­teiligten bleibt Geld offen, das er – wie auch immer – irgendwie selber aufbringen oder vom Gegner einfordern muss. Ich denke, es ist wirklich höchst an der Zeit, dass diese Summen erhöht werden. Sie könnten noch höher sein, aber es ist einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

 


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