BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 27

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Letzter Punkt: Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz. Im Gegensatz zu den Freiheitlichen bin ich der Meinung, dass es höchst notwendig ist, diese Richtlinie umzusetzen. Ich glaube, es ist eine im Sinne der ökologischen, ethischen und sozialen Belange angehende Auskunftspflicht von großen Unternehmen. Wir sprechen da von Unternehmungen, die über 500 Millionen € Jahresumsatz haben, da kann es nicht mehr nur um Freiwilligkeit gehen. Kritiker haben im Zusammenhang mit dem, was bis­her berichtet worden ist, auch von Greenwashing gesprochen: Die Unternehmen ha­ben halt das berichtet, was sie berichten wollten; und was sie nicht berichten wollten, haben sie nicht berichtet.

Ich denke, es ist wohl im Sinne von Transparenz und Durchschaubarkeit, dass darge­stellt werden muss, wie ein so großes Unternehmen mit ökologischen Fragen, mit Fra­gen des Umweltmanagements umgeht – dazu gehört zum Beispiel so etwas wie der ökologische Fußabdruck oder die Vermeidung von Treibhausgasen, oder Energieef­fizienz – oder auch mit sozialen und mitarbeiterbezogenen Aktivitäten. Da geht es zum Beispiel auch um Angaben zu Diversität oder zum Frauenanteil. Wir alle wissen, dass in den Chefetagen der 200 größten, umsatzstärksten Unternehmen in Österreich der Frauenanteil nicht einmal 6 Prozent beträgt. Es geht also auch um Erhöhung und Trans­parenz dieser Dinge. Es geht um Achtung der Menschenrechte und natürlich auch wie­der um Korruptionsbekämpfung.

Natürlich sind auch Zulieferer betroffen. Aber es ist klar: Wenn jemand ein Zulieferer für so ein Unternehmen ist, dann muss er sich denselben Regeln unterwerfen, und ich denke, es lohnt mit Sicherheit diesen Aufwand. Es entstehen Zusatzkosten, aber es entstehen natürlich auch Vorteile. Man darf nicht vergessen, dass diese Unternehmen diese Berichterstattung ja auch zum eigenen Vorteil nutzen können. Es schafft einfach mehr Transparenz zu diesen Themen. Kundinnen und Kunden sehen ja auch, wie die Unternehmenskultur eines solchen Unternehmens ist. Wenn ich mich all diesen Dingen verpflichtet fühle, lege ich schon Wert darauf, mit einem Unternehmen zusammenzuar­beiten, das sich denselben Dingen verpflichtet fühlt, die ich in meinem Leben als wich­tig erachte. Insofern können wir gemeinsam auch einen Beitrag zur nachhaltigen Ent­wicklung von Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

Bisher war das ja nicht wirklich in großem Ausmaß vorhanden. Im Gegenteil, es ist so­gar ein bisschen zurückgegangen: Von den 19 Unternehmen, die zu mehr als 50 Pro­zent im öffentlichen Besitz sind und mehr als 500 Millionen € Jahresumsatz haben, haben 2015 nur 32 Prozent einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, im Jahr davor waren es noch 47 Prozent. Ich denke, es bedarf einfach solcher Regelungen, man kann da nicht auf Freiwilligkeit warten. Von den Top 100 Unternehmen gibt derzeit nur jedes vierte Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht ab.

Bei aller Kritik dahin gehend, dass nicht zu viele Regelungen von der EU kommen sollten, gibt es doch Regelungen, die notwendig sind, und diese halte ich für eine sol­che. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.10


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Minister.

 


15.10.57

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Wie Sie wissen, schätze ich den Bundesrat sehr als Forum des Dialogs. Gestatten Sie mir deshalb einige wenige Bemerkungen zu diesen drei Beschlusspunkten, von denen zwei insofern interessant sind, als sie doch den Blick auf tiefgreifendere Veränderungen in der Gesellschaft in den letzten Jahr­zehnten eröffnen!

 


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