BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 39

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Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

 

Anlage1 - 0001

 


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