BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 141

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17.20.17

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss wird das Strafgesetzbuch in verschiedener Weise novelliert. Ich möchte ganz kurz auf ein paar Aspekte davon eingehen.

Zunächst einmal soll die sexuelle Integrität als ein notwehrfähiges Rechtsgut einge­richtet werden. Das ist etwas, das wir absolut mittragen, wir finden das völlig richtig, und das entspricht auch den freiheitlichen Forderungen, die wir schon lange dazu eingebracht haben.

Zum Zweiten gibt es einen neuen Straftatbestand, der lautet: sexuelle Belästigung in der Gruppe. Nun, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, woran erinnert das? Erinnert uns das an den Franzerl, an den Hans, die auf dem Zeltfest etwas zu auf­dringlich werden? Oder erinnert uns das an Vorkommnisse in Köln oder auch an Vor­kommnisse, wie sie auch in Österreich immer mehr stattfinden?

Dazu müssen wir eines festhalten, und das hat überhaupt nichts mit Hetze oder so zu tun, das ist die blanke Wahrheit: Wir benötigen diese laufenden Verschärfungen des Strafrechts – und ich habe das hier schon sehr, sehr oft erwähnt – nur deswegen – oder zum Großteil deswegen, um es ganz exakt zu sagen –, weil in den letzten Jahren Menschen zu uns hereingekommen sind, die sich mit unseren Werten überhaupt nicht anfreunden können (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Kurz und Dziedzic), weil Menschen zu uns hereingekommen sind, vor allem aus dem arabischen Raum – auch das ist Fakt –, die mit unserem bestehenden Strafrecht offenbar nicht angehalten werden konnten, sexuelle Übergriffe auf oder Belästigungen von Frauen hintanzu­halten. Ich finde es ausgesprochen traurig, dass wir fast alle paar Monate im Strafrecht an ein paar Schrauben drehen müssen, damit man diesen Herrschaften aus dem arabischen Raum hoffentlich einmal Einhalt gebieten kann.

Zum Dritten gibt es auch eine Verschärfung des Strafrechts, nämlich – und das tragen wir auch inhaltlich völlig mit – dass Körperverletzungen gegen Bedienstete im öffent­lichen Verkehr härter bestraft werden. Jetzt kann man sagen: Auch Übergriffe gegen Schaffner und so weiter hat es immer wieder gegeben!; ein signifikanter Anstieg hat aber eigenartigerweise in den Jahren stattgefunden, in denen Menschen aus aller Herren Länder zu uns nach Österreich gekommen sind.

Ich sage Ihnen, ich bin selbst Aufsichtsrat der Linz Linien Gesellschaft, einem Ver­kehrs­dienstleister in Linz, auch dort – und da breche ich keine Vertraulichkeit – haben wir immer wieder Probleme. Wir haben in Linz auch Probleme – wenn wir schon bei diesem Thema sind – mit rumänischen Bettlerbanden, die täglich in der Früh die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keinen Fahrschein mithaben, und da gibt es auch ein Video von einem Kontrolleur, dem vor zwei Jahren einmal der Kragen geplatzt ist und der gesagt hat: Ihr müsst euch einmal vorstellen, was da tagtäglich bei uns passiert! Wir strafen jeden Tag in der Früh dieselben Menschen ab! Das gibt es auf Video, wie der Bettler den Strafzettel zerreißt, nachher ganz arm dreinschaut, dem Kontrolleur noch den Mittelfinger zeigt, den Strafzettel in die Luft schmeißt, und sich dann umdreht und geht. Dieses Schauspiel erleben die Kontrolleure tagtäglich, und es gibt auch regelmäßig Übergriffe auf Kontrolleure, vor allem von Menschen aus diesem Kulturkreis.

Es ist ja schön, dass insgesamt dieser Straftatbestand für alle gelten soll. Dazu hätte ich eine Anregung, aber leider ist der zuständige Ressortminister nicht hier: Wir sollten an dieser Stelle schön langsam auch einmal über Erschwerungsgründe im Strafrecht diskutieren. Da gibt es bekanntlich den § 33 im Strafgesetzbuch, der sieht als Erschwe­rungsgrund beispielsweise vor, wenn eine Tat aus Gründen der Fremdenfeindlichkeit,


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