BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 142

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des Rassismus oder auch aus besonders verwerflichen Beweggründen verübt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu halte ich schon eines fest: Wir als Gesetzgeber sollten uns einmal überlegen, ob wir es nicht als besonders verwerflichen Beweggrund verstehen, wenn jemand zu uns kommt – um jetzt die Worte des Innen­ministers sinngemäß wiederzugeben –, alles wegschmeißt, alle Dokumente, bis auf sein Smartphone, und dann dieses Gastrecht missbraucht, sich an Frauen vergreift, Körperverletzungen begeht, Eigentumsdelikte begeht. Da frage ich mich schon – nicht als Jurist, sondern als ganz normaler Mensch mit durchschnittlichem Hausverstand –: Ist das nicht ein besonders verwerflicher Beweggrund, der schon allein als Straf­erschwerungsgrund gelten soll und deshalb strenger bestraft werden soll? – Ich bin der Meinung: Ja, das wäre dringend an der Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

17.26


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.27.02

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Präsidium! Lieber Kollege Raml, ich bin dankbar für deinen Input, denn ich hänge dann mein kleines ... (Zwischenruf des Bundesrates Samt.) Ich mache es differenziert, ich hänge mich auf das auf, das ihr ablehnt, weil das für mich eigentlich einer der wesentlichsten Punkte der Novelle ist.

Wir haben in Österreich in den letzten 30 Jahren einen Rechtsstaat begründet, der das Rechtssubjekt, den Rechtshilfesuchenden, den Anspruchsteller in jeder Hinsicht schützt und gut durchträgt. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Die De-facto-Rechtskraft haben wir ohnehin fast abgeschafft, denn es gibt ja gegen jeden Be­schluss, gegen jedes Urteil die Möglichkeit des Ganges zur nächsten Instanz, dann gibt es noch einmal die Möglichkeit einer Instanz, dann gibt es eventuell noch den Europäischen und andere Gerichtshöfe. Teile des Verfahrens können gesondert ange­fochten werden, sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren, sodass Gerichtsverfahren oftmals sehr, sehr lange dauern, ganz egal, ob Straf- oder Zivilverfahren. Und wenn das nicht funktioniert, gibt es noch immer einen Bürgeranwalt und einen Volksanwalt. Irgendwann einmal aber, nach einigen Jahren, tritt dann doch Rechtskraft ein.

Und wenn diese Rechtskraft eintritt, gibt es gewisse Menschen, die sich nicht daran halten, die sagen: Ist mir egal! – Dann habe ich die Möglichkeit, mit dem rechts­kräf­tigen Urteil Exekution zu führen, wie es so schön heißt, Vollzug, ich kann versuchen, mir das Geld zu holen. Das scheitert bei Mittellosen in der Regel auch. Mancher ist mittellos, weil er arm ist, es gibt allerdings auch Mittellose, die diesen Zustand durch­aus in irgendeiner Form bewusst herbeiführen – das möchte ich auch einmal dazu­sagen, in Anlehnung an ein anderes Gesetz, das wir heute noch besprechen werden –, die in Wirklichkeit nicht mittellos sind, das aber gut verstecken können. Und dann gibt es noch welche – und das ist jetzt die Neuerung; das ist das, was wir unter Staats­feinden verstehen –, die nicht nur die Judikatsschuld, die rechtskräftig zuerkannt ist und in Exekution steht, nicht bezahlen, sondern denjenigen, der zur Pflege des Rechts­staates als Exekutor dorthin geht, glatt auch noch bedrohen, anzeigen, verleum­den, in Furcht und Unruhe versetzen, ganz egal, ob das jetzt ein Gemeinde­beamter ist, der öffentliche Schulden eintreibt, ob er Strafen oder zivile Forderungen eintreibt.

Und da, meine Damen und Herren, glaube ich, ist das Ende der Fahnenstange er­reicht. Erstens schulden wir es unseren Rechtspflegeorganen, dass wir sie unter besonderen Schutz stellen, würde ich sagen – Kollege Werner Herbert ist nicht hier, der würde mir hier jetzt stehend applaudieren, wenn ich Ihnen sage, dass die Beamten besonders geschützt gehören (Heiterkeit der Bundesräte Todt, Mayer und Zwazl) –,


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