BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 143

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zum anderen meine ich, dass, wie du gesagt hast – du hast das Wort abstrus verwen­det –, gut die Hälfte dieser Personen, das haben wir auch bei den Gerichtsverfahren dazu gesehen, sicherlich neurologisch auffällig ist und möglicherweise andere Mittel als die amtliche Justiz braucht, aber es gibt da durchaus auch welche, die sich daraus einen Spaß machen, die das organisiert machen, von denen man durchaus auch den Eindruck haben könnte, dass sie jedenfalls wissen, was sie tun.

Ich glaube schon, dass dem ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Der Gesetzes­be­schluss ist eine Absichtserklärung. Kollege Raml, ich gebe dir recht, es hätte die bis­herigen Verfahren nicht gegeben, wenn wir nicht schon Mittel gehabt hätten. Aber wir versuchen halt mittlerweile auch im Strafrecht – ob es gut ist oder nicht, darüber können wir diskutieren –, die einzelnen Sachverhalte doch sehr eng zu fassen und immer weiterzuentwickeln.

Ich glaube aber, dass in diesem Fall eine Absichtserklärung da ist, dass der Staat sein Monopol durchsetzen will und wird und dass jeder Angriff darauf, sei er geplant oder aus neurologischen Gründen, strikt zurückgewiesen wird. Daher glaube ich, dass diese Bestimmung einen Sinn hat. Über die anderen Bestimmungen herrscht, glaube ich, ohnehin Einigkeit, sodass aus unserer Sicht diese Erklärung des Staates notwendig ist: Das ist die Gewalt des Staates, die hat lange für dich Zeit und viel Geduld. Sie nimmt sich Zeit, hört dich an, hört dich in drei Instanzen an, aber irgendwann einmal ist es vorbei, dann tritt Rechtskraft ein, und dann musst du erfüllen, und wenn du nicht erfüllst, dann ist das unter Umständen auch ein strafbarer Tatbestand. – Für diesen Tatbestand bin ich sehr zu haben, und wir stimmen dem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.31


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic das Wort erteilen. – Bitte.

 


17.31.29

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Jede fünfte Frau in Österreich ist von Gewalt betroffen, und es ist wirklich traurig, dass es diese Vorfälle wie in Köln ge­braucht hat, damit dafür überhaupt ein breiteres Bewusstsein entsteht und wir genau diese Lücke jetzt endlich schließen, wenn es um Notwehr bei sexueller Belästigung oder auch bei Gruppenbelästigung geht. In Zukunft wird sozusagen die Integrität und Selbstbestimmung, wie wir gehört haben, ein notwehrfähiges Rechtsgut sein, und das ist gut so.

Was wir im Rahmen dieser Novelle weniger gut finden, ist dieser „Gesinnungs­straftat­bestand“ – unter Anführungszeichen –, aber auch das unverhältnismäßige Vorgehen bei Angriffen auf Beamte und Beamtinnen und Kontrolleure. Nicht, dass wir nicht möchten, dass es Schutz für diese gibt, sondern – das hat man auch schon beim Minis­terialentwurf gesehen, wo zuerst zwei Jahre vorgesehen waren, was jetzt auf sechs Monate reduziert worden ist –, dass wir nicht glauben, dass der Straftatbestand so tatsächlich dazu führen könnte, dass sich die Situation bessert.

Was die staatsfeindlichen Bewegungen anlangt – und ich glaube, Sie alle können davon ausgehen, dass ich mit Reichsbürgern nichts am Hut habe –, so finde ich, dass es einfach nicht tragbar ist, eine Gesinnung als Maßstab für Rechtsstaatlichkeit zu nehmen. Wieso? – Bestraft wird eine Gesinnung, eine tatsächliche Rechtsgutbeein­trächtigung ist hingegen nicht erforderlich.

Positiv möchte ich trotzdem hervorheben, dass es auch da eine Klarstellung gegeben hat, welche Folgen eine staatsfeindliche Gesinnung haben muss, damit es zu einem


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