14.55.55

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den TV-Geräten! Zwei wichtige Gesetze haben wir bei den aktuellen Tagesordnungspunkten zu beraten und zu beschließen, zum einen die Dienstrechts-Novelle 2017 mit wichtigen Verbesse­run­gen in mehreren Bereichen des öffentlichen Dienstes. Zum Beispiel gibt es für die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive eine Erhöhung der Zeitgutschrift für Nacht­dienste von bisher einer Stunde auf 1,5 Stunden. Auch die entsprechende finanzielle Abgeltung dafür wird im gleichen Ausmaß erhöht. Diese Verbesserung geht übrigens auf einen Entschließungsantrag des Bundesrates zurück. Auch die Besetzungen von leitenden Funktionen im Schulwesen werden neu und klarer geregelt; hierzu sind unter anderem Übergangsbestimmungen zu beschließen. (Vizepräsidentin Winkler über­nimmt den Vorsitz.)

Neben diesen und einigen anderen Veränderungen geht es zum anderen um das Bundesbezügegesetz, sprich die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten, und das Bezügebegrenzungs-Gesetz, sprich die Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker.

Zur Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst darf ich festhalten, dass mit 2,33 Prozent ein sehr guter Abschluss erzielt werden konnte, in Anbetracht dessen, dass die Inflation 1,9 Prozent beträgt. Einen Abschluss muss man immer im Verhältnis zur Inflation bewerten und da liegen wir deutlich darüber. Ich denke, das ist ein sehr guter Abschluss für den öffentlichen Dienst, der zu Reallohnzuwachs führt, der die Kaufkraft stärkt, der aber vor allem auch – und das ist meiner Meinung ganz wichtig – eine große Wertschätzung für den öffentlichen Dienst ausdrückt.

Der öffentliche Dienst leistet ja hervorragende Arbeit in fast allen Bereichen unseres Zusammenlebens. Nicht nur, aber natürlich auch in der Verwaltung gibt es viel und gute Arbeit: in Ämtern und Behörden; auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene; in der Sicherheit, bei der Polizei, beim Bundesheer; im Bereich Gesundheit und Pflege; in der Bildung, von den Kindergärten über die Schulen bis zu den Universitäten; im Kultur­bereich; in der Justiz; im öffentlichen Baudienst, gerade jetzt im Winter werden die Straßenmeistereien wieder dafür sorgen, dass wir überall gute Straßenverhältnisse vorfinden; im Hoch- und Tiefbau und, und, und. Diese Liste ließe sich noch um vieles ergänzen und fortsetzen.

Der öffentliche Dienst garantiert Stabilität in unserem Land, in unserer Republik. Der öffentliche Dienst stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und setzt letztlich auch all die Gesetze, die wir hier gemeinsam beschließen, um. Dessen müssen wir uns immer auch bewusst sein; der öffentliche Dienst handelt auf Basis dieser Gesetze, daher sind wir auch immer gefordert, gute Gesetze zu machen.

2,33 Prozent sind also eine große Wertschätzung. Ich sage daher an dieser Stelle auch Danke an alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst für diese großartige Arbeit. Ich möchte die Gelegenheit aber auch wahrnehmen, um ganz besonders allen Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern des Parlaments zu danken. Es wurde schon von unserem Präsidenten erwähnt, dass der Umzug im heurigen Sommer durchgeführt wurde. Das war eine logistische Meisterleistung. Ich sage immer – weil man ja in den Medien gerne darüber berichtet, was nicht funktioniert –: Diese Umzugsleistung wäre einen großen ORF-Bericht wert. (Bundesrat Schennach: ... einen Film!) Ich glaube, es ist unvor­stellbar, was da wirklich geschafft wurde. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Bundes­rätInnen von SPÖ und Grünen.)

Ich darf mich an dieser Stelle aber auch für den Alltag hier im Parlament bedanken, angefangen bei den Leitern und der Direktion über die Administration und Organisation bis hin zum Beispiel zu unseren Stenographinnen und Stenographen, die ich immer dafür bewundere, in welcher Qualität und in welcher Raschheit unsere Protokolle ge­schrieben werden und wie das alles funktioniert, bis hin zu den Portieren und allen, die hier in diesem Haus tätig sind. Ein großes Danke für diese großartige Arbeit darf ich an dieser Stelle sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und Grünen.) Man darf applaudieren, würde der Präsident sagen.

Ein bisschen schade finde ich es nur, dass letztlich nicht alle Länder diesen Gehalts­abschluss eins zu eins übernommen haben. In meiner Funktion als Vorsitzender der GÖD-Landesverwaltung tut mir das besonders weh, weil ich diesen Gehaltsabschluss immer auch als die gemeinsame Klammer aller Länder sehe, die ganz wichtig ist. Und besonders verursacht es Schmerzen, dass gerade in meinem Heimatland Oberöster­reich noch heftige Nachverhandlungen notwendig waren, um beim Gehaltsabschluss letztlich einen guten Kompromiss zu erzielen: 2,33 Prozent bis 3 400 Euro. (Zwischen­ruf des Bundesrates Stögmüller.)

In der Steiermark wurde auch verhandelt, aber da kam es dann zur Übernahme des Abschlusses insgesamt. Vorarlberg hat traditionell einen etwas anderen Abschluss, allerdings ist dieser eigentlich in der Summe für den Großteil der Mitarbeiter besser als der Bundesabschluss; auch das ist traditionell so. Den besten Abschluss hat im heurigen Jahr eigentlich Kärnten, und das ist vielleicht erklärungsbedürftig. Warum? – Die Kärntner haben die 2,33 Prozent übernommen, aber vor zwei Jahren eine Nulllohn­runde beschlossen. Das wird jetzt nachgeholt, und daher kommen in Kärnten 0,8 Pro­zent dazu; also 2,33 Prozent plus 0,8 Prozent ergibt 3,13 Prozent.

In diesem Sinne ist dann doch für fast alle öffentlich Bediensteten der Abschluss über­nommen worden. Grundsätzlich glaube ich aber auch, dass man überlegen sollte, ob es gut ist, Gehaltsabschlüsse nicht zu übernehmen. Das ist für die Mitarbeiter kein Zeichen der Wertschätzung und der Motivation. Ich denke, es gäbe viele andere Bereiche, in denen man sparen könnte. Ich denke nur an unsere Standards, die in vielen Bereichen viel zu hoch sind; man könnte einmal darüber nachdenken, wie man da vielleicht viel mehr Geld sparen könnte als damit, Gehaltsabschlüsse nicht eins zu eins zu übernehmen, ohne die Mitarbeiter zu demotivieren.

Ein Dankeschön sage ich an dieser Stelle aber auch noch an die Verhandler dieses Gehaltsabschlusses, quasi an die alte Regierung, nämlich an Frau Staatssekretärin Drozda (Bundesrätin Grimling: Duzdar!) – Duzdar, Entschuldigung – und an Minister Schelling, die in Absprache mit der jetzigen Regierung agiert haben, aber auch an GÖD-Vorsitzenden Norbert Schnedl und sein Team. Es war vor allem wieder sehr angenehm, dass man nicht nur rasch zu einem Abschluss gekommen ist, sondern dass sehr wertschätzend verhandelt wurde – das halte ich für ganz wichtig, dass man das in einem guten Miteinander macht – und dass es trotz der Regierungs­verhand­lungen gelungen ist, diesen Abschluss mit 1.1.2018 wirksam werden zu lassen. Ein großes Danke dafür! (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

Bleibt schließlich noch das Bezügebegrenzungsgesetz, die sogenannte Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker: Grundsätzlich sagen wir dazu Ja, denn es ist natürlich richtig, dass man bei sich selber anfängt, wenn man sparen will. Es ist ein Zeichen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Das ist ein gutes Signal, um vielleicht auch in anderen Bereichen sparsamer umgehen zu können.

Grundsätzlich glaube ich aber auch – und das ist aus meiner persönlichen Sicht schon auch wichtig –, dass es nicht zum jährlichen Usus werden darf, dass wir eine Nulllohn­runde für die Politiker beschließen, denn das wäre meiner Meinung nach ein falsches Signal. Eine Nulllohnrunde sendet viele Signale, einerseits eben die Sparbereitschaft, ist aber durchaus auch ein Symbol für die Wertschätzung unserer eigenen Arbeit in der Politik. Und ich denke schon, dass es auch ganz wichtig ist, dass wir letztlich zu unse­rer Arbeit stehen. Natürlich braucht es in der Politik Idealismus, natürlich braucht es in der Politik Berufung, und Politik ist Berufung, aber man muss auch von dieser Tätigkeit leben können, und gleichzeitig wollen wir auch möglichst gute Leute in die Politik bekommen, da ist die Bezahlung natürlich ein Faktor.

Es gibt ja nicht nur Politiker mit Spitzengagen – wobei das auch immer eine Frage der Definition ist; politische Spitzengagen sind keine Spitzengagen, wenn man sie bei­spielsweise mit der Wirtschaft vergleicht –, sondern es gibt in der Politik sehr viele Mittelverdiener. Ich denke zum Beispiel an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die durchaus keine Spitzenverdiener sind; oder wenn jemand ausschließlich das Bun­desratsmandat ausübt und keinen weiteren Bezug hat, gehört er wohl auch nicht zu den Spitzenverdienern in unserem Land. Ich bin daher froh, dass es gelungen ist, die Bezüge bis zu einem Einkommen von 4 290,32 Euro, das sind 49 Prozent des Natio­nalratsbezuges, nun doch um 1,5 Prozent zu erhöhen, und vor allem dass wir diese Erhöhung damit dem Großteil der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die hervor­ragende Arbeit leisten, zukommen lassen.

Besser wäre es meiner Meinung nach, würde man diese Erhöhung beim öffentlichen Dienst anhängen und das um 2,33 Prozent erhöhen, weil gerade Bürgermeister – und das wissen wir alle; ich bin seit 20 Jahren Bürgermeister – ja zusätzlich zur normalen Steuer Steuern zahlen: Einerseits leisten wir nämlich Parteiabgaben, andererseits leis­ten wir auch die sogenannte Bürgermeistersteuer; sobald wir ins Wirtshaus gehen oder andere Verpflichtungen in der Gemeinde wahrnehmen, dann heißt es immer, dass der Bürgermeister zusätzlich etwas leisten soll. Das sollten wir dabei auch mitbe­denken.

In diesem Sinne hoffe ich, dass alle Länder zumindest diese 1,5-Prozent-Regelung für die Bürgermeister übernehmen werden, und mit dieser Hoffnung darf ich festhalten, dass wir seitens meiner Fraktion diesen vorliegenden Gesetzesbeschlüssen des Natio­nalrates unsere Zustimmung erteilen werden.

Ich wünsche allen frohe Weihnachten und alles Gute für ein gesundes und erfolg­reiches Jahr 2018. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

15.05

Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.