11.09.36

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns dieses Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, anschauen, dann ist die Ausgangslage so, dass der Verfassungsgerichtshof eine Neuberechnung der Einheits­werte für bäuerliche Betriebe festgelegt hat. Leider konnte die daraus resultierende Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Hauptfeststellung 2014 nicht wie ursprünglich vorgesehen ab 1.1.2017 vorgenommen werden, da vonseiten der Finanz die Einheitswertbescheide nicht rechtzeitig an die SVB übermittelt werden konnten. Das hat auch damit zu tun, dass man im EDV-Bereich Dinge einrichten muss­te, sodass das Ganze nicht so schnell gegangen ist.

Jetzt wird es ein bisschen technisch: Die Hauptfeststellungsbescheide, welche durch die Finanzbehörden erst nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden, entfalteten ihre sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit in weiterer Folge erst zu einem späte­ren Zeitpunkt. Von den Regierungsparteien wurde dieser Umstand zum Anlass genom­men, einen Antrag auf eine dahin gehende Änderung des Bauern-Sozialversicherungs­gesetzes zu stellen. Dabei sollte der sozialversicherungsrechtliche Wirkungsbereich um fünf Quartale auf 1. April verschoben werden.

Wir von der SPÖ glauben, dass diese Sozialversicherungsagenden eigentlich nicht, wie das vor Weihnachten stattgefunden hat, im Budgetausschuss, sondern in einer qua­litativen Debatte im Sozialausschuss hätten behandelt werden müssen und dass bei dieser Maßnahme eine Ungleichbehandlung der Bäuerinnen und Bauern vermieden wer­den sollte. Durch die Neuberechnung wäre die Mehrheit der Betriebsführer aufgrund der Hauptfeststellung höher belastet worden, was ihnen nun erspart wird, andererseits wird einem nicht unbeträchtlichen Teil eine Entlastung vorbehalten.

Das heißt, es haben vor allem die bäuerlichen Großbetriebe davon profitiert. Dass den einen genommen und den anderen gegeben wird, liegt im Grunde genommen recht klar auf der Hand. Bei der Debatte, wie sie hier stattfindet und in den letzten Wochen stattgefunden hat, frage ich mich schon, wie das bei der FPÖ so ist, warum sie sich wie eine Fahne im Wind dreht. Wenn es um jene geht, die sie zu vertreten glaubt, arbeit­suchende Menschen und vor allem kleine Leute, dann hat sie da wirklich voll daneben­gehaut, denn eines muss man feststellen: Hier profitieren in weiterer Folge jene Men­schen, die bäuerliche Großbetriebe haben.

Insgesamt verursacht diese Verschiebung auch noch Kosten von sage und schreibe rund 40 Millionen Euro. Dieser Beitragsentfall durch diese Verschiebung wird natürlich von den Steuerzahlern aufgefangen. Die SPÖ sieht in diesen Maßnahmen daher weni­ger eine Sicherstellung einer Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und den Schutz der betroffenen Bauern, es tut sich viel eher der Verdacht einer gezielten Klien­telpolitik auf. Deswegen wird die SPÖ diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.13

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Martin Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.