11.13.53

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich)|: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Die Änderung des Bauern-Sozial­versicherungsgesetzes ist wirklich dringlich, und ich bin dankbar, dass diese so rasch von der neuen Bundesregierung umgesetzt wurde.

Warum? – Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist eine sehr junge Sozialversi­cherungsanstalt, die alle Agenden in einer Hand hält, nämlich Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. An die 260 000 Betriebe sind hier inkludiert.

Grundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Einheitswert. Der Einheitswert ist der geschätzte Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs. Mit diesem geschätzten Ertragswert vermindert man Bürokratie und sehr viele Buchfüh­rungsaufzeichnungen, die in der Landwirtschaft mit einem pauschalen System der Er­tragsfeststellung abgegolten werden.

Der Verfassungsgerichtshof – das hat Kollege Novak schon ausgeführt – hat festge­stellt, dass hier eine Neuanpassung notwendig ist, weil der Einheitswert seit 1970 nicht wesentlich verändert wurde, sich aber die Zeiten, die Rahmenbedingungen und die Vo­raussetzungen für die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert haben; man bedenke den Beitritt zur Europäischen Union und damit eine wesentliche Änderung des Agrarsystems, eine Reduzierung der Preise im agrarischen Bereich auf Weltmarktniveau und auf der anderen Seite den Ausgleich dieser Preisreduktion durch öffentliche Leistungen der Europäischen Union und unserer Republik für Umweltmaß­nahmen, aber auch für Landschaftsmaßnahmen.

Jetzt war festgesetzt, dass mit 2014 diese Neufeststellung kommen sollte. Es war der Finanzbehörde nicht möglich, diese 260 000 Betriebe in diesem System neu zu bewer­ten, weil hier jeder Betrieb einzeln bewertet werden muss, um eine möglichst hohe Genauigkeit zu erreichen. Wenn jetzt aber nach diesem Einheitswert, der noch nicht für alle Betriebe berechnet ist, mit 1.1.2017 die Beiträge hätten bemessen werden sollen, dann wäre das eine Aufgabe gewesen, die für die Sozialversicherungsanstalt der Bau­ern unmöglich gewesen wäre – ohne Grundlage keine Bemessung –, und damit hätte man viele Ungerechtigkeiten für die betroffenen Betriebe herbeigeführt, weil nachträg­lich vorgeschriebene Nachzahlungen, Veränderungen der Betriebsgrößen, Verände­rungen der Bewertungen nicht eingearbeitet werden könnten.

Es war und ist daher notwendig, den Termin des Inkrafttretens für die Sozialversiche­rungsanstalt der Bauern auf 1. April 2018 zu verlegen, um hier entsprechende Rechts­sicherheit zu schaffen, um hier auch entsprechend Gerechtigkeit walten zu lassen, weil sonst die Bewertung nicht genau möglich ist.

Es tut mir leid, dass die sozialistische Fraktion glaubt, das sei Klientelpolitik für Groß­betriebe. Die Höchstbemessungsgrundlage kann bei guter Bonität bei einem Betrieb bei 25 Hektar eintreten, da sind wir also von Großbetrieben weit entfernt. Über der Höchstbemessungsgrundlage werden keine Beiträge entrichtet, weil die Person, der Betriebsführer, die Familie versichert ist und nicht die Fläche oder die Größe.

Das Problem ist schon lange bekannt, das Problem war auch der letzten Bundesre­gierung bekannt, aber es war, glaube ich, eher aus klientelpolitischen Überlegungen nicht möglich, hier eine Einigung herbeizuführen. Darum bin ich dankbar, dass diese Bundesregierung sachlich, fachlich richtig das tut, was notwendig ist. Ich bedanke mich sehr herzlich, und es freut mich, dass auf die Probleme der Landwirtschaft eingegan­gen wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.18

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Bernhard Rösch. – Bitte, Herr Bundesrat.