12.55.06

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich)|: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister Faßmann! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal und sehr geehrte Zuseher! Zum Universitätsgesetz 2002 gab es schon im letzten Jahr die Begutachtungsverfahren, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Er­kenntnisse daraus einfach noch genauer eingearbeitet.

Bisher konnten österreichische Studenten sowie Studenten aus der EU in Österreich gratis studieren, auch wenn sie länger als die normale vorgesehene Mindeststudien­dauer brauchten. (Bundesrat Stögmüller: Gratis ist gar nichts – gratis ist das Plastik­sackerl beim Billa!) Da wurden auch noch zwei Toleranzsemester eingerechnet, und berufstätige Studenten konnten bis dato auch darüber hinaus ohne Studiengebühr stu­dieren, also so lange, bis sie das Studium abgeschlossen hatten. Wir haben schon von der Kollegin gehört, dass es 100 000 prüfungsinaktive Studenten gibt, die in den Unis ja trotzdem in der Verwaltung und beim Aufwand berücksichtigt werden müssen.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung als gleichheitswidrig aufgehoben, da­rum werden eben ab dem Wintersemester Studiengebühren vorgeschrieben. Wir reden hier, das möchte ich schon einmal ausdrücklich betonen, ausschließlich von Langzeit­studenten!

Wenn jetzt von anderen Parteien von sozialer Ungerechtigkeit gesprochen wird, dann wiederhole ich das, was wir schon von den Bildungsministerinnen in den letzten Jah­ren – auch ich hier im Bundesrat – gehört haben, nämlich das große Schlagwort sei doch die Autonomie. Die Autonomie ist bei diesem Thema bei den Unis und bei den Fachhochschulen gegeben, diese können Ausnahmen beschließen. Es wird zum Bei­spiel gerade an der JKU Linz an einer Regelung gearbeitet, mit der, so wie es jetzt aussieht, erst ab einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro Studiengebühren vorge­schrieben werden. Bei 30 000 Euro kann man, glaube ich, nicht mehr von sozialer Un­gerechtigkeit sprechen, wenn man davon zweimal jährlich 363 Euro Studiengebühren bezahlt.

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, zum Beispiel veranstaltet die Anton Bruckner Privatuniversität in Linz mit den Studenten große Orchesterkonzerte, wo wirklich öf­fentlichkeitswirksam präsentiert wird, was diese Unis leisten und was die Studenten dort lernen. Gleichzeitig werden dort gemeinsam mit Kooperationspartnern auch Mittel lukriert. Es liegt an den Unis und an den Fachhochschulen, sich Derartiges einfallen zu lassen und Regelungen zu finden.

Wir haben auch im Ausschuss gehört, Herr Kollege Stögmüller (Bundesrat Stögmül­ler: Ich habe zum Minister ...! Nicht wegen dir!), dass es bei diesen Beschränkungen nicht darum geht, Studienplätze zu reduzieren, sondern wirklich prüfungsaktive Stu­denten zu gewinnen. (Bundesrat Stögmüller: Das ist ein Blödsinn, es müssen Reduk­tionen ...!)

Durch die Zugangsregelungen erwarten wir uns genau das: keine Reduktion der Plät­ze! Insbesondere bei den Medizinstudenten werden wir auch darauf achten, dass ge­nügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Wir haben hier im Bundesrat schon sehr oft von einem Ärztemangel gesprochen, und die Versorgung für unser Land ist beson­ders wichtig – es reicht nicht, vom Ärztemangel zu sprechen, sondern da braucht es auch Taten, sprich genügend Studienplätze.

Die Universitäten brauchen genügend Mittel, sie wollen planen können. Universitäten brauchen genug Laborsäle, sie brauchen Hörsäle und sie brauchen Personal für die Betreuung der Studenten. Das Globalbudget, wir haben es gehört, errechnet sich an­hand der Indikatoren dreier Säulen: erstens Lehre, zweitens Forschung beziehungs­weise Entwicklung und Erschließung der Künste und drittens Infrastruktur und strategi­sche Entwicklung. Über dieses Globalbudget können die Universitäten frei verfügen, und so ist es auch möglich, Professuren zu schaffen, wo ein Mangel herrscht. Das er­warten wir uns auch bei manchen Studien, die solch ein Schattendasein wie Numisma­tik und Geldgeschichte führen.

Professuren haben mit Forschung und Lehre zu tun, und Universitäten können im Rah­men des Globalbudgets Mittel auch zwischen diesen Säulen verschieben. Es wird sich, das haben wir auch im Ausschuss gehört, daran orientieren, wie es auch bis jetzt war: Wo es besondere Forschungsschwerpunkte gibt, gute Professuren gibt, wird man eher in die Forschung verschieben – wobei bei Forschung ja auch immer Lehre dabei ist, das darf man ja nicht übersehen. Und wo es besonders schlechte Betreuungsverhält­nisse gibt, wird man hoffentlich eher in die Lehre verschieben.

Eines wurde heute schon festgehalten, aber ich möchte es noch einmal festhalten: Wer durch die Universitäten geht und mit den Studenten spricht oder vielleicht auch selbst dabei ist – wir haben ja manche in unseren Reihen –, der stellt fest, dass die Betreu­ungsverhältnisse an den Unis nicht das sind, was sich junge Studierende und insbe­sondere berufstätige Studenten erwarten. Diese wollen ihre Studienzeit ordentlich or­ganisiert verbringen – sie wollen auf keiner Stiege sitzen, sie wollen in keinem über­füllten Hörsaal sitzen und sie wollen keine Massenseminare. Und das ist der Aspekt, bei dem die Bildungspolitik in den letzten Jahren maßgeblich versagt hat.

Wir finden, dass diese Änderungen, die heute beschlossen werden, zu einer transpa­renten Finanzierung beitragen und dass diese im ersten Schritt auch für eine Qualitäts­verbesserung im Hochschulwesen sorgen – eine Qualitätsverbesserung in der Lehre sowie eine Transparenz und Zielsicherheit in der Finanzierung.

In der Ausschusssitzung haben wir auch noch über einen Punkt, den Datenschutz, dis­kutiert, bei dem sich Herr Kollege Stögmüller so große Sorgen gemacht hat. (Bundes­rat Stögmüller: Ja! Vielleicht kannst du es ja - -!) Es wurde dort eindeutig festgehalten, dass jede Statistik auch auf Daten angewiesen ist, dass diese natürlich anonymisiert weitergegeben werden und die Verwertbarkeit nur nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Wir alle wissen, dass die Statistik Austria Daten braucht, und für ein internes Moni­toring durch den Bund, auch was Studiendauern betrifft, brauchen wir diese Auskünfte. (Bundesrat Stögmüller: Das war aber nicht meine Frage im Ausschuss!)

Zusammenfassend betrachtet kommen wir mit all diesen Maßnahmen zu einer echten Studienplatzfinanzierung. Wir wollen eine zukunftsorientierte Universitätsentwicklung, und diese Änderungen sowie die – wir haben es schon angesprochen – im Vorjahr be­schlossene Erhöhung der Budgetmittel von 7 bis 15 Prozent, in Summe 1,35 Milliar­den Euro von 2019 bis 2021, werden unserer Meinung nach die Universitäten deutlich unterstützen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.01

Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gru­ber-Pruner zu Wort gemeldet. – Bitte.