11.30.43

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland)|: Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der Berichterstatter hat die Punkte – zumindest die Gesetzesänderungen und welche Gesetze betroffen sind – schon vorgelesen. Es klingt sehr, sehr sperrig und kompliziert. Ich will jetzt nicht alles erneut erörtern, aber ich werde versuchen, auf einige Punkte einzugehen, und werde diese Punkte aus dem Blickwinkel unserer Fraktion näher erläutern und auch zerpflücken.

Im TOP 3 soll das Zahlungsdienstegesetz geändert werden; die Zahlungsdienste­richtlinie soll an die technischen Marktentwicklungen angepasst werden. Unter ande­rem werden Zahlungsauslösedienstleister, die Daten zwischen Kunden, Unternehmen und Banken übermitteln, ohne in den Besitz der Gelder zu gelangen, unter Konzes­sionspflicht gestellt, Kontoinformationsdienstleister sollen registriert werden. Für Online­zahlungen wird die Sicherheit bei Zahlungsabwicklung durch eine stärkere Kundenauthentifizierung erhöht, und die Haftungsregeln werden aus der Sicht des Zahlers verbessert. Die gewerbliche Betätigung als Zahlungsdienstleister bedarf einer Konzession der Finanzmarktaufsicht – so weit, so gut.

Wesentlich für uns ist das 3. Hauptstück des Gesetzes über die Transparenz der Vertragsbedingungen und die Informationspflichten für Zahlungsdienste. Die Informa­tionen sind in der Regel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen sind dem Zahlungsdienstnutzer in leicht zugänglicher Form verfügbar zu machen, erst auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers in Papierform. Informationen sind jene zu den Vertragsbedingungen beziehungsweise nach Auslösung des Zahlungsauftrags. Die Kritik der Arbeiterkammer in ihrer Stellungnahme, der wir uns anschließen, bezieht sich darauf, dass das Formerfordernis der Papierform gestrichen wurde, daher der Zah­lungs­dienst dem Kunden die elektronische Kommunikation aufzwingen kann und dem Kunden die Wahlfreiheit nicht zusteht.

Beim TOP 4 geht es um die Regierungsvorlage, mit der das Versicherungs­aufsichts­gesetz 2016 geändert werden soll; damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das Bundesministerium für Finanzen erwähnt ausdrücklich, dass mit der EU-Richtlinie eine Mindestharmonisierung vorgenommen wird und bei der nationalen Umsetzung kein Gold Plating erfolgt. Die Richtlinie soll die Informations- und Beratungspflichten im Versicherungsvertrieb verbessern. Wesentliche Kritikpunkte für uns sind, dass die Bundesregierung absichtlich nur den Mindeststandard umsetzen will und damit die Senkung des Verbraucherschutzniveaus in Kauf nimmt.

Ich gebe hier auch zwei Beispiele bekannt: Erstens müssen die Versicherungsunter­nehmen zum Beispiel zusätzlich eine Beschwerdestelle einrichten, was wir an und für sich gut finden. Allerdings enthält das Gesetz keine Frist, bis zu welchem Zeitpunkt eine Beschwerde zu beantworten wäre, sondern nur eine Beantwortungspflicht. Zweitens gibt es Wohlverhaltensregeln, die besagen, dass die Auskunftserteilung auch über eine Webseite erfolgen kann, wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat. Nach der Meinung der AK ist diese allgemeine Formulierung zu wenig.

Ich gehe gleich auf Tagesordnungspunkt 5 ein: Das ist die Regierungsvorlage, mit der die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger geändert werden sollen. Mit dieser Vorlage werden Bestimmungen der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte ergänzt. Wie in der Verordnung vorgesehen, sind die Verträge für prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgen und Pen­sionszusatzversicherungen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen worden, was, weil es sich dabei um langfristige Verträge handelt, schon im Ausschuss von uns kritisiert wurde.

Zusammenfassend zu TOP 3 und 5 ist zu sagen, dass sich die Sozialdemokratie generell für den Konsumentenschutz ausspricht, diesen als ihre ureigenste Aufgabe sieht. Wir kritisieren hier, dass von der Bundesregierung mit der Umsetzung dieser Richtlinie nur der europäische Mindeststandard erfüllt wurde. Österreich sollte auch in Zukunft die hohen Konsumentenschutzstandards beibehalten, deshalb werden wir bei den Punkten 3 und 5 nicht unsere Zustimmung erteilen.

Damit komme ich jetzt zu Tagesordnungspunkt 6: Das ist die Regierungsvorlage betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Ich kann dazu kurz sagen: Wenn Doppelbesteuerungen abgeschafft werden und hier ein dementsprechendes Abkom­men vorliegt, dann werden wir diesem auch zustimmen.

Ich hoffe, Sie haben meinen Ausführungen folgen können (Bundesrätin Mühlwerth: Schwer!), und ich erwarte Ihre Beiträge. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. – Ich erteile es ihm.