14.02.46

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Sozialministerin in Vertretung der Außenministerin! Ich kann sie entschuldigen, wahrscheinlich ist sie beim Steiermark-Frühling am Rathausplatz, da muss ich als Steirer sagen: Da drücke ich ein Auge zu. (Heiterkeit des Bundesrates Mayer.)

Meine Damen und Herren! Sehr geschätztes Publikum! Wir haben heute hier drei Punkte unter einem zu behandeln: Das Verbot von Kernwaffen, das OSZE- Amtssitz­abkommen und den Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Tunesischen Re­publik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, wo es darum geht, die Urkunden von österreichischer Seite nicht mehr zu beglaubigen.

Ich möchte zuerst zu diesem Verbot von Kernwaffen sprechen, weil es ja in unserer Partei ein großes Anliegen war, hier voranzuschreiten. Dieses völkerrechtliche Nukle­ar­waffenverbot, das hiermit erreicht werden soll – die Vorredner haben es schon gesagt –, muss insgesamt von 50 Staaten ratifiziert werden, damit es in Kraft treten kann. Es gibt Argumente dafür, die kennen wir alle. Insgesamt gibt es 15 000 solcher Waffen auf der Welt und man weiß nicht, in welchen Händen sie dann doch in die Luft gehen könnten. Länder in Europa wie Frankreich und auch das Vereinigte Königreich, aber vor allem Russland und die USA, Israel, Indien, Nordkorea haben solche Waffen. Der Inhalt dieses Vertrags ist völkerrechtlich bindend. Es geht um eine weltweite Abrüstung nuklearer Waffen.

Mit diesem Vertrag soll Folgendes verhindert werden, wozu sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten: keine Entwicklung in diese Richtung, keine Herstellung von Waffen, keine Weitergabe von Waffen an andere Staaten, keine Unterstützung anderer Staaten bei der Weiterentwicklung und beim Einsatz von Kernwaffen, keine Kernwaffen anderer Staaten auf unserem Gebiet, auf eigenem Hoheitsgebiet und auch nicht einmal eine Drohung soll laut diesem Abkommen erlaubt sein. Wir haben nachgefragt: Auch Tests sind verboten. Bezüglich der Forschung wurde uns leider im Ausschuss keine Antwort gegeben. Die Rolle Österreichs ist klar. Wir sind das erste Land – das wurde schon gesagt –, das diesen Vertrag ratifiziert. Wir waren da ziemlich alleine mit Schweden und Malta. In der EU findet man auch kein gutes Echo, diesem Vertrag beizutreten.

Meine Sorge besteht darin, dass sich nur Österreich und Irland damals für eine Ratifi­zierung ausgesprochen haben und die anderen EU-Staaten kein Interesse zeigen. Wir ersuchen deshalb unsere Bundesregierung und auch die Ministerin, hier diese Weiter­führung der österreichischen Tradition zu wahren und vielleicht die Rats­präsidentschaft zu nutzen, zumindest jene Staaten in der EU, die keine nuklearen Waffen haben, dazu zu bewegen, sich diesem Abkommen anzuschließen und dieses zu ratifizieren. Die SPÖ tritt für eine weltweite nuklearfreie Zone ein und wird natürlich dieser Ratifizierung gerne zustimmen.

Zum zweiten Thema, dem Abkommen über den OSZE-Amtssitz, ist zu sagen, dass es ja, wie bereits ausgeführt, ein OSZE-Gesetz gegeben hat. Dieses hat bereits diesen Status normiert, der jetzt in die richtige Form gebracht werden soll. Er war damals angelehnt an beziehungsweise abgestimmt auf das Amtssitzabkommen der UNO. Was Österreich dabei angewandt hat und was vielleicht auch noch diskutiert werden wird, ist das Völkergewohnheitsrecht. Wir sind sehr erfreut darüber, dass dieses Recht angewandt wurde und uns wurden auch Beispiele aus anderen Ländern – zum Beispiel Polen – genannt, wo dieses Recht auch angewandt wurde.

Was ändert sich? – Im Detail für die Organisation, für die Mitarbeiter, für die Ständigen Vertreter, für die Delegationen und Kooperationspartner wird es keine Änderungen geben. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Amtssitzabkommen geschaffen. Deshalb wird die SPÖ auch gerne diesem Abkommen zustimmen und auch nach Artikel 50 ihre Zustimmung geben.

Der letzte Punkt ist der Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Haager Beglaubigungsübereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Wir haben gehört, es gibt Gründe für diesen Einspruch. Die österreichische Botschaft hat uns mitgeteilt, dass da starke Mängel vorhanden sind. Wir haben auch gehört, dass zwei bis vier Staaten diesem Abkommen beitreten wollen – es sind ja schon viele dabei. Wir haben auch gehört, dass es über 1 500 Dokumente sind, die hier Beglaubigung finden, um eben von öster­reichischen, inländischen Behörden als Urkunden angesehen zu werden. Es geht um die Anbringung dieser Apostille. Wenn diese auf der Urkunde ist, dann braucht man letztere nicht zu prüfen. Ich habe die Gründe für den Einspruch angeführt. Österreich hat am 12.1. rechtzeitig den Einspruch eingebracht, um diesen parlamentarischen Pro­zess einzuleiten.

Aus diesem Grund werden wir, die SPÖ, diesem auch so zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

14.08

Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic gelangt als Nächste zu Wort. Ich erteile es ihr.