Was die Kostenübersicht betrifft, so hat auch die BAK ganz genau geschrieben, dass es ganz wichtig ist, dass zum Beispiel bei KID überall auch die Kosten mit drauf sind.
Dann gibt es eine Bedingungsübersicht, die erklärt, worum es denn geht. Man bekommt das ursprüngliche Blatt, das Produktinformationsblatt, das endlich auch in der Versicherung so heißen wird, und da steht, was die Grundpfeiler von dem, was man kauft, sind. In den weiteren Bedingungen steht dann, was, besser werdend, davon abweichen kann. Die Grundbedingungen aber sind einmal klar ersichtlich auf einem Blatt beschrieben.
Das kann man nicht ablehnen! Also wenn man es wirklich mit Konsumentenschutz und mit fairen Bedingungen, mit Leuten, die das nicht studiert haben und die trotzdem Finanzprodukte kaufen wollen, ernst meint, dann muss man dem ganz einfach zustimmen!
Auch wenn man auf das Kündigungsrecht und die Auflösungsbedingungen in den Produkten schaut: Wir wissen, dass die FMA das ganz, ganz bitter ernst meint, wenn sie sagt: Du hast Bedingungen verletzt! Dazu hat auch Herr Finanzminister Dr. Löger geschrieben, dass das lebenslange Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen bleiben soll, bei denen damals zum Beispiel nicht die richtigen Bedingungen ausgegeben wurden. Daran sehen wir, dass Österreich in diesem Bereich in Wirklichkeit in der Europäischen Union ganz vorne liegt.
Auch die Ausbildung der Berater wird vorgegeben, und man muss einen Nachweis erbringen. Früher hat man das noch gekannt, dass man vielleicht auf einem Bierdeckel ein Produkt verkaufen konnte. Heute geht das so nicht mehr. Heute muss man viele Nachweise erbringen, man hat einen Zweiphasenverkauf, man muss über das Produkt einen Beratungsbogen abgeben und, und, und. Es hat sich da schon sehr viel zugunsten der Konsumenten weiterentwickelt. Da muss ich ganz einfach sagen: Das ist auch gut so!
Was allerdings noch nicht nachgezogen wurde – und da schaue ich da rüber (in Richtung SPÖ), und es ist schade, dass Kollegin Anderl nicht da ist –, sind die Kollektivverträge im Außen- oder im Innendienst. Solange es noch Außendienstmitarbeiter gibt, die mit einem Grundlohn von 300 Euro besoldet werden und das andere über Provisionen irgendwie bekommen müssen und manchmal die Auffüllung des kollektivvertraglichen Minimums bekommen müssen, müssen sich die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft schon einmal etwas überlegen, und da spreche ich die SPÖ ganz speziell an! Der Kollektivvertrag ist aus einer Zeit, in der 1930 die Phönix-Versicherung in die Insolvenz gekommen ist, und 1950 ist dann der Kollektivvertrag noch einmal überarbeitet worden, hat sich aber im Wesentlichen nicht weiterentwickelt. (Die BundesrätInnen Schabhüttl und Anderl deuten in Richtung ÖVP.) Da muss man in das Zeitalter der Digitalisierung eintreten und für die Mitarbeiter Bedingungen schaffen, dass sie nicht das moralische Wagnis eingehen müssen, irgendetwas zu tun, was vielleicht nicht korrekt wäre.
Das ist mir ein wirklich ganz großes Anliegen. Bei den Kollektivvertragsverhandlungen bei den Banken war es jetzt ganz in Ordnung mit den 2,8 Prozent. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Bei den Versicherungen habe ich gesehen, dass es in den letzten Jahren wesentlich weniger war. Da hat man zum Beispiel von der Produktivitätssteigerung der letzten Jahre nichts mitbekommen. Die KV-Lohnerhöhungen sind ja keine Ist-Lohnerhöhungen, sondern man bekommt nur eine Erhöhung auf den KV-Mindestlohn (Bundesrätin Anderl: ... da musst aufpassen! ... das stimmt nicht!), damit ist nicht einmal die Inflation abgegolten. Dort muss man ansetzen, dass man die Mitarbeiter so ordentlich bezahlt (Bundesrat Schabhüttl: Da musst auf die andere
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