BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 55

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Seite rüberreden!), dass sie auch nicht mit dem moralischen Wagnis hinausgehen, das zu verkaufen. (Neuerliche Zwischenrufe der BundesrätInnen Schabhüttl und Grimling.)

Das, was wir hier an Vorlage haben, ist ausgezeichnet. Das ist etwas, was europa­weit – da bin ich mir sicher – einzigartig ist, und in vielen Bereichen ist - - (Bundesrat Schennach: Jetzt ist dir der Faden gerissen!) – Jetzt ist mir der Faden gerissen! (Heiterkeit bei BundesrätInnen von FPÖ, ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Na, es ist ganz einfach die Sicherheit. In vielen europäischen Ländern ist diese Sicher­heit bei Weitem noch nicht erreicht. Deswegen: Überlegt es euch! Das, was du da herausgesucht hast, ist fadenscheinig und nur vordergründig, um etwas abzulehnen, macht aber absolut keinen Sinn. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

11.58


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staats­sekretär Dr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Staatssekretär.


11.58.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Dr. Brunner! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Mit dem Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz, TOP 4, wird die Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass bis dato eine Lösung des Problems der ewigen Rücktrittsrechte bei den Lebensversicherungen noch nicht erreicht werden konnte.

Insofern ist auch folgender Aufruf der Liste Pilz falsch, den ich hier kurz zitieren darf: „Achtung (fondsgebundene) Lebensversicherungen! Wer (infolge falscher oder fehlen­der Rücktrittsbelehrung) den Rücktritt erklärt, bekommt derzeit seine Einzahlun­gen samt 4% Zinsen erstattet. Kursverluste trägt die Versicherung. Schwarz-Blau plant, dass ab 30.4.2018 der Versicherungsnehmer den Kursverlust tragen muss. Das soll am Mi“ – der 21.3.2018 wäre das gewesen – „im Nationalrat durchgepeitscht werden.“

Die Liste Pilz verkennt hier die Rechtslage, die ich im Folgenden kurz umreißen darf (Bundesrat Stögmüller: Es gibt keine Liste Pilz bei uns! – Rufe bei der SPÖ: Gibt’s nicht! Die Liste Pilz gibt’s hier nicht! Weder eine Liste noch Pilz! – Bundesrat Mayer: Lassen Sie einmal ausreden, bitte!): Nach der Rechtsprechung des EuGH ist jedenfalls das Erlöschen des Rücktrittsrechts nach einem Jahr – trotz fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht – europarechtswidrig. Die Rechtsfolgen des Rücktritts sind noch nicht höchstgerichtlich geklärt. Es gibt hier zwei Extrempositionen, die ich kurz um­reißen darf:

Nach der einen Extremposition bekommt der Versicherungsnehmer nur den Rück­kaufs­wert – er trägt also die Anlageverluste –, und nach der anderen Extremposition bekommt er die Prämien samt 4 Prozent Zinsen plus allfällige höhere Kapitalanlage­ergeb­nisse. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Die Wahrheit wird wohl – wie so oft – in der Mitte liegen.

Da potenziell sämtliche Lebensversicherungsverträge seit 1994 unrichtige Belehrungen enthalten, müssen wir dafür Sorge tragen, dass nicht eine Rücktrittswelle die Stabilität des Versicherungssektors gefährdet. Hier braucht es eine ausgewogene Lösung, mit der einerseits die Stabilität des Versicherungssektors sichergestellt ist und zum anderen – ganz wichtig! – auch die Rechte der Konsumenten gewahrt werden. An dieser Lösung zur Zufriedenheit beider Seiten wird noch gearbeitet. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.01

 


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