14.09.01

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuhörer! Wir haben von Kollegen Hammerl eben gehört, dass es hiebei um die Jahres­vorschau geht, die auf dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission, aber auch dem Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft aufbaut.

Die Europäische Kommission – und wir sind ja schon bald am Ende dieser Periode, auch hinsichtlich der Vorhaben, die sie sich da vorgenommen haben – kündigt in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 einerseits vorrangig neue legislative Maßnahmen bis Mai 2018 an, um die Arbeiten in den zehn prioritären Bereichen für die Jahre 2015 bis 2019 abzuschließen, andererseits will sie aber mit dem Blick auf die Neuausrichtung der Europäischen Union bis 2025 neue Initiativen vorstellen. Das Achtzehnmonatspro­gramm der Triopräsidentschaft Estland, Bulgarien und Österreich will das Vertrauen der Bürger in die EU stärken und für sie auch greifbare Ergebnisse bringen.

Es orientiert sich am Fünf-Punkte-Programm der strategischen Leitlinien des Europäi­schen Rates aus dem Jahr 2014 und deckt sich mehrfach mit dem erst später veröf­fentlichten Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018. Zuständig ist das Bundesministerium, und, wir haben es schon gehört, da werden heuer aufgrund der Ratspräsidentschaft noch viele Arbeiten auf Sie zukommen, Herr Minister. – Alles Gute!

Die Initiativen, die hier angekündigt wurden, sind sehr ambitioniert. Sie wurden teilwei­se bereits umgesetzt – auch wir haben einzelne Gesetze bereits beschlossen –, teil­weise befinden sie sich in Umsetzung, und es gibt auch welche, hinsichtlich derer ent­sprechende Vorschläge noch fehlen. Dies alles sage ich eben im Hinblick auf das Ende dieser Triopräsidentschaft mit 31.12.2018, auf die österreichische Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des heurigen Jahres, die schon bald beginnt, und die Neuwahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019.

Dies bewegt Österreich aber wiederum, diese Arbeiten zusätzlich voranzutreiben und so viele Punkte wie möglich – manche übernehmen wir jetzt von Bulgarien – bis Ende des Jahres 2018 zu einem positiven Abschluss zu bringen. Österreich hat sich bei der Ausarbeitung dieses Programms sehr aktiv und erfolgreich eingebracht. Als Schwer­punkt der österreichischen Präsidentschaft wurde das Thema Sicherheit bereits ange­kündigt. Das ist ein sehr wichtiges Thema, und es gibt in diesem Programm genug Initiativen, um die Vorhaben auch in die Tat umzusetzen. Auch der Bereich Justiz wird als sehr prioritär genannt, da die europäische Justizpolitik einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung aktueller Krisen, wie insbesondere der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, leistet.

Der Schwerpunkt des Programms besteht aus vielen Teilelementen. Ich möchte hier einige herausgreifen, insbesondere die Vollendung eines auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Raums des Rechts und der Grundrechte – das ist etwas ganz Wichtiges. Große und kontinuierliche Priorität hat auch die Vollendung der Sicherheitsunion. Zu­sammen mit Social-Media-Unternehmen arbeitet man an einer Lösung des Problems illegaler oder terroristischer Onlineinhalte, um diese auch löschen zu können. Es geht auch um eine Leitlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die wir ja heute schon ange­sprochen haben. Es geht darum, was es mit der Datensicherung alles auf sich hat, um die Unterstützung vor allem auch bei der Bekämpfung der Radikalisierung und vor al­lem – und das steht hier auch drinnen – um die „grenzüberschreitende justizielle Zu­sammenarbeit“. Ein wichtiger Wunsch ist auch die „Vollendung eines vernetzten digi­talen Binnenmarkts mit den geplanten Rechtsakten insbesondere in den Bereichen des Vertragsrechts für digitale Inhalte und des Urheberrechts“ und die „Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der EU“.

Ich möchte hier besonders erwähnen und hervorheben, dass im EU-Ausschuss des Bundesrates diese Themen wirklich intensiv diskutiert und im Beisein von vielen Exper­ten auch kritisch durchleuchtet wurden und Anregungen an die EU retourniert werden. Österreich nimmt gegenüber vielen Vorschlägen – das ist auch aus dem Bericht zu er­sehen – eine kritische Haltung ein; das ist auch gut so. Ich appelliere aber an die Re­gierung, die das Thema Gold Plating, die sogenannten vergoldeten Regeln, gleich an neun Stellen im Regierungsprogramm erwähnt, sich nicht ausschließlich nach den Min­deststandards der anderen Staaten zu richten. Im Gegenteil: Wir können ganz stolz auf unsere Standards hier in Österreich sein, die meist höher sind als in den anderen Staaten. Es sollte deshalb unsere Ratspräsidentschaft auch vermehrt genützt werden, um auf höhere, bessere Standards der EU zu achten.

Ich möchte ein Beispiel bringen: Die EU schreibt uns nicht vor, dass die schönen Seen in Kärnten oder in der Steiermark oder wo auch immer mit glasklarem Wasser befüllt sein müssen – aber darauf sind wir besonders stolz. Wir möchten da nicht die Mindest­regeln anderer Länder haben, wo die Gewässer andere Werte vorweisen. Dort aller­dings, wo in der Verwaltung wirklich viel Unfug getrieben wird, wo wir höhere Hürden auferlegen – und das weiß ich aus vielen Projekten in unserer Region –, wo die Ver­waltung überbordet, könnten wir zurückschrauben. Das könnten wir aber schon jetzt machen. Das ist ein hausgemachtes, österreichisches Problem.

Unsere Fraktion wird die Berichte gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

14.15

Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Michael Raml. Ich erteile ihm dieses.