11.24.02

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und auch jene, die uns via Livestream zuschauen! Der vorliegende Datenschutz­be­richt 2017 der Datenschutzbehörde umfasst knapp 50 Seiten, wie wir gehört haben: 50 Seiten voll mit Analysen, mit der Darstellung, welche Aufgaben die Datenschutzbehörde zu be­wältigen, welche Bereiche abzudecken hat, knapp 50 Seiten, die wirklich interessant und auch sehr informativ sind. Diese 50 Seiten lassen wirklich darauf schließen, dass die Behörde zumindest im vorigen Jahr sehr gut und sehr professionell gearbeitet hat.

Neben mehr als 2 200 Rechtsauskünften, zahlreichen Beschwerdeverfahren, darunter viele Individualbeschwerden, aber auch solche, bei denen die Behörde als Ombuds­mann aufgetreten war, und natürlich auch vielen Genehmigungen für Datenverwen­dungen war das Jahr 2017 von den Vorbereitungen zur DSGVO Neu geprägt

Vor wenigen Jahren noch haben sich sehr wenige Menschen Gedanken über den Schutz ihrer persönlichen Daten gemacht. Gerade die Datenschutz-Grundverordnung und die damit in Zusammenhang stehenden Diskussionen in all ihren Facetten, näm­lich über die negativen wie auch die positiven Punkte, die Vorteile wie auch die Nach­teile, haben eines sehr wohl geschafft, nämlich dass sich sehr viele Bürger inzwischen mit der Thematik Datenschutz auseinandersetzen und sich damit beschäftigen, wie mit den sensiblen Daten von uns allen umgegangen wird. Wir können also sagen, die Diskussionen haben dazu geführt, dass unsere Bürger sensibilisiert wurden, wie mit unseren Daten umgegangen wird, und das, meine Damen und Herren, ist sehr positiv.

Im Jahr 2017 waren allein im Bereich des Datenschutzregisters, das die Behörde im vorigen Jahr noch zu führen hatte, 13 700 Fälle anhängig. 13 700 – die Zahl muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Dieses Datenschutzregister gehört mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai dieses Jahres der Vergan­genheit an. Zukünftig werden die entsprechenden datenverarbeitenden Organisationen selbst sogenannte Verfahrensverzeichnisse zu führen, aber auch die entsprechenden Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen haben.

Etwas sehr Positives aus dem Bericht im Hinblick auf die DSGVO: Die Struktur der Datenschutzbehörde bleibt, Aufgaben und Befugnisse werden angepasst. Warum ist das positiv? – Weil die Datenschutzbehörde somit weisungsfrei bleibt, und das ist, glaube ich, für uns alle sehr wichtig.

Laut diesem Bericht versahen im Jahr 2017 27 Personen in Teil- oder in Vollzeit ihren Dienst bei der Datenschutzbehörde, davon 15 Juristen. Um zukünftig alle Aufgaben und Befugnisse gewährleisten zu können, hat die Datenschutzbehörde 16 weitere Plan­stellen beantragt. Dies wurde im Jahr 2017 nicht umgesetzt. Wenn ich da bei mei­nem Vorredner, Herrn Kollegen Schennach, anknüpfen darf: Es ist richtig, es ist eine kleine Behörde, und ich meine, voriges Jahr hättet ihr noch die Möglichkeit gehabt, die 16 weiteren Planstellen umzusetzen. Das ist nicht gekommen, aber binnen kürzester Zeit sind jetzt einmal fünf Planstellen mehr geschaffen worden.

Wir alle sind uns einig, dass der Schutz von sensiblen Daten eines jeden Bürgers sehr wichtig ist. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle auch mahnen, das Augenmaß nicht zu verlieren und trotz dieser vielen neuen Vorschriften mit Hausverstand zu agieren. Die Regierung hat mit der Art der Umsetzung dieser EU-Verordnung einen gangbaren und begrüßenswerten Weg beschritten. Da kann ich nur sagen: Vielen Dank für diese Weitsicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Abschließend darf ich Ihnen sagen, wir werden den Datenschutzbericht 2017 zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.29

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. – Ich erteile es ihm.