18.21.18

Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Bundesrat, oben auf der Galerie, die leider schon fast verwaist ist, und vor dem Livestream, weil der ORF nicht mehr überträgt! Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist Teil des Regierungspro­gramms, und ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute endgültig beschließen kön­nen.

Worum geht es da genau? – Es handelt sich um ein international bewährtes Mittel, um die Leistungsfähigkeit von stark belasteten Autobahnabschnitten wesentlich zu ver­bessern. Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist jedoch nur für Hotspots gedacht und wird deshalb nur auf geeigneten Autobahnabschnitten gelten. Herr Kollege Weber, Sie waren ja nicht im Verkehrsausschuss, darum darf ich Ihnen jetzt einmal berichten, wie das genau funktioniert. Das haben Sie heute leider ausgelassen, weil Sie nicht im Ausschuss waren, wo das nämlich berichtet wurde. Also es wird folgendermaßen funktionieren – ich wiederhole es gerne –:

Ein Sachverständiger stellt fest, ob der Autobahnabschnitt geeignet ist, weiters wird ein Gutachten bezüglich der Bildung einer Rettungsgasse erstellt, und erst dann, wenn dieses positiv ausfällt, kann die Freigabe des Abschnitts per Verordnung durch den Bundesminister festgelegt werden. Die Freigabe wird dann in der Praxis so aus­schauen, dass ein Verkehrsmanager der Asfinag den Streckenabschnitt erst dann frei­gibt, wenn kontrolliert worden ist, ob der Pannenstreifen auch frei ist, ob dort nicht irgendetwas herumliegt, ob er frei befahrbar ist. Eine generelle Freigabe oder Ab­schaf­fung von Pannenstreifen wird es nicht geben. Das ist ein Irrglaube, meine Damen und Herren!

Der Vorteil der temporären Pannenstreifenfreigabe liegt aber auch in den Kosten. Sie wollen die geplanten Ziele durch einen Infrastrukturausbau erreichen, aber das kostet enorm viel Geld. Das ist auch der Clou daran: Dadurch, dass wir das nicht durch einen Infrastrukturausbau machen, sparen wir uns die baulichen Maßnahmen, welche ein Vielfaches der Kosten verursachen würden; deshalb ist es wichtig, dass wir die be­ste­hende Infrastruktur verwenden.

Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist ja nichts Neues, es gibt sie schon in Deutsch­land, in England, in den Niederlanden, in der Schweiz. Als schnell umsetzbare Maß­nahme zur Kapazitätserweiterung des hochrangigen Straßennetzes ist sie dort im Ein­satz. Diese Regelung soll nun auch bei uns schon im Juli auf einem Abschnitt der Ost Autobahn Richtung Flughafen Wien-Schwechat, etwas später auch auf der A 1 im Bereich Wallersee sowie auf der Inntal Autobahn bei Innsbruck West erprobt werden. Das alles passiert aber natürlich nur dann, wenn die erste Teststrecke funktioniert. Es wird nichts voreilig gemacht, sondern selbstverständlich auch auf die Sicherheit ge­achtet.

Was bringt diese Maßnahme? – Diese Maßnahme soll vor allem den Pendlern, den Unternehmern und auch den Familien, welche auf das Auto angewiesen sind, das Leben erleichtern; derzeit werden sie seitens der Länder ohnehin genug geärgert, nämlich durch den temporären Lufthunderter auf den Autobahnen. Auch die Umwelt ist ein Profiteur dieser Maßnahme. Sie wird massiv profitieren, denn weniger Stau heißt auch weniger Abgase für die Natur.

Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die temporäre Pannenstreifenfreigabe auch in Österreich bewähren wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.24

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm.