18.39.17

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und jene, die zumindest noch via Livestream zuschauen! In aller Kürze: Es geht ums Gefahrgutbeförderungsgesetz, das die Beförderung gefährlicher Güter in Österreich auf der Straße, auf der Schiene, auf Wasserstraßen, sprich in der Binnenschifffahrt, im Seeverkehr und in der Luftfahrt regelt.

Nach mehreren erfolglosen Versuchen in den Vorjahren ist es unter der neuen Re­gierung, Türkis-Blau, nun doch gelungen, die längst überfällige Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in den Nationalrat einzubringen. Dieses Gesetz wird mit dieser Novelle angepasst. Vorhandene Lücken im Bereich der Luftfahrtschulung werden damit geschlossen werden. Die Austro Control wird diese Maßnahme mit Sicherheit sehr begrüßen, denn die Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Austro Control auf alle, die an der Beförderungskette beteiligt sind, und auch auf sonstige Dritte soll die Luftfahrt vor der vorschriftswidrigen Einbringung von Gefahrgut schützen.

Unter anderem wird das Bundesministerium für Landesverteidigung ermächtigt, eige­nes Personal auszubilden, und zwar im Bereich des Seeversandes beziehungsweise der Luftfahrt. Generell muss man sagen, bisher war es sehr oft der Fall, dass die Aus­bildung und die Schulungen zwar durch qualifizierte Fachleute durchgeführt wurden, diese aber mit dem Betrieb selbst gar nicht vertraut waren. Diesbezüglich gibt es auch eine Änderung, eben dahin gehend, dass Schulungen nur mehr von denjenigen durch­geführt werden, die mit dem Betrieb auch selbst vertraut sind.

Es werden aktuelle unionsrechtliche Begriffsbestimmungen übernommen – sprich: eine Vereinheitlichung wird stattfinden –, und es werden auch noch Strafbestimmungen für private Gefahrgutempfänger entschärft. Jetzt kann sich vielleicht der eine oder andere nicht so viel darunter vorstellen, was ein privater Gefahrgutempfänger ist: Wenn Sie zum Beispiel zu Hause eine Ölheizung haben und es kommt ein Tanklaster mit 10 000 Liter Heizöl, dann sind Sie so ein Empfänger. Und Sie haben natürlich auch eine Pflicht, Sie müssen nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem sich der Spediteur ange­sagt hat, zu Hause sein und das Heizöl übernehmen, damit eben dieses Gefahrgut nur so kurz wie möglich auf der Straße unterwegs ist.

Alles in allem kann man sagen: Eine notwendige und der Praxis angepasste Evalu­ie­rung hat stattgefunden; die Erfahrungen seitens der betroffenen Wirtschaftskreise, aber auch der Behörden hat man mit einfließen lassen; und das Ergebnis wird mit diesem Gesetz, mit dieser Novelle entsprechend umgesetzt. Aus diesem Grund werden wir Freiheitliche keinen Einspruch erheben und diese Gesetzesänderung sehr gerne mittragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.42

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. Ich erteile es ihm.