14.07.59

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahr­zeug­steuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kon­ten­register- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemein­samer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundes­straßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­men­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. – Bitte.