15.36.393. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Invest­ment­fondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden (262/A und 198 d.B. sowie 10004/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden (187 d.B. und 199 d.B. sowie 10005/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungs­gesetz geändert wird (184 d.B. und 200 d.B. sowie 10006/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend Protokoll zur Ab­än­derung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (183 d.B. und 201 d.B. sowie 10007/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länder­bezogener Berichte gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (153 d.B. und 202 d.B. sowie 10008/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (154 d.B. und 203 d.B. sowie 10009/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 8 der Tagesordnung.

Berichterstatter zu all diesen Punkten ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Ich bitte um die Berichte.