15.50.41

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Gleich sechs Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates verhandeln wir jetzt im Rahmen dieser Debatte. Obwohl es zum Teil um sehr sperrige Gesetzesmaterien geht, sind sie doch überaus wichtig für den Finanzmarkt Österreich und auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Mein Fraktionskollege Eduard Köck wird in seinem Redebeitrag das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Kapital­marktgesetz und das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errich­tungs­gesetz aus unserer Sicht behandeln. Ich darf daher kurz auf das Doppel­be­steuerungsabkommen mit Russland beziehungsweise auf die beiden Informationsaus­tauschprotokolle eingehen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland wurde schon im Jahr 2000 unter­schrieben und bereits im Jahr 2011 wieder ausführlich neu verhandelt, um ent­sprechen­de Abänderungen herbeizuführen. Es ist also höchst an der Zeit, dass dieses Abkommen jetzt wieder ordentlich aufgestellt wird, denn gerade die Wirtschafts­beziehungen zu Russland sind für unser Land, für Österreich insgesamt von sehr großer Bedeutung. Es wird dadurch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen entsprechend gestärkt.

Wichtig ist aber auch, dass die Protokolle auch entsprechend den neuen OECD-Standards aufgestellt und an die neuen OECD-Standards angepasst werden. Der neue OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft wird durch die Änderung der Bestimmung zum Informationsaustausch – das ist in diesem Zusammenhang sehr, sehr wichtig – sowie durch die Einführung der Amtshilfe bei der Vollstreckung umgesetzt. Die aktuelle Bestimmung betreffend den Informations­aus­tausch entspricht nicht den Vorgaben der OECD und dem aktuellen OECD-Muster­abkommen. Daher wird diese jetzt an das Musterabkommen angepasst. DBA-Bestim­mungen mit Russland sind bisher in Bezug auf Vollstreckungshilfe überhaupt nicht vorhanden, fehlen bisher gänzlich. Auch dies wird jetzt im neuen Abkommen ent­sprechend neu geregelt.

Wichtig ist aber auch noch, dass dieses Abkommen das erste mit der Russischen Föderation seit der Krimkrise 2014 ist, weshalb auch eine Erklärung über den terri­torialen Geltungsbereich dieses Abkommens notwendig war und notwendig ist. Die gleiche Erklärung, die von Österreich abgegeben wird, hat übrigens bereits im Jahr 2014 auch die EU gegenüber der Russischen Föderation abgegeben. Besonders wichtig ist das vorliegende Abkommen in Bezug auf die Rechtssicherheit und auch wegen der Anpassung an die erwähnten OECD-Vorgaben. Große finanzielle Aus­wirkungen – so ist zumindest auch die Auskunft des Finanzministeriums – wird es durch dieses Abkommen nicht geben.

Bei den beiden Informationsaustauschprotokollen geht es um die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie der Transparenz bei Finanzkonten in Steuersachen. Auch um den automatischen Austausch länderbezogener Berichte geht es, weil auf­grund der derzeitigen Rechtslage nicht alle Vertragsparteien die Berichte austauschen können.

Um den automatischen Datenaustausch über Finanzkonten ausländischer Bankkunden ab September 2018 zu ermöglichen – es soll mit 60 Vertragsstaaten aufgrund ent­sprechender Abkommen ein Austausch von Daten für das Jahr 2017 durchgeführt wer­den –, braucht es einen neuen Vertrag, damit dieses Protokoll auch für jene Länder Gültigkeit hat, die erst nach der österreichischen Unterzeichnung ihre Zustimmung ge­geben haben.

Seitens meiner Fraktion werden wir den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.54

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile es ihr.