17.01.20

Berichterstatterin Mag. Doris Schulz: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ich bringe zwei kurze Berichte des Aus­schusses für Verfassung und Föderalismus, die Ihnen bereits vorliegen.

Der erste betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen. Mit diesem Gesetzesbeschluss wird die EU-Richtlinie über die Europäische Ermitt­lungsanordnung in Strafsachen für den Bereich des Verwaltungsstrafrechts umgesetzt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Beweiserhebungen in Verwaltungsstrafsachen durch ein einheitliches Verfahren, unter Vorgabe von Fristen und Formularen, zu beschleu­nigen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

In weiterer Folge bringe ich den zweiten Bericht; es geht dabei um den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einfüh­rungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwal­tungs­verfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungs­gerichtsverfahrensgesetz geändert werden. Ziele dieses Gesetzesbeschlusses sind effizientere und transparentere Verwaltungsstrafverfahren, einheitliche Strafkataloge und die gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes „Beraten statt strafen“ im Verwal­tungs­strafgesetz.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Ewald Lindinger (den Vorsitz übernehmend)|: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile dieses.