15.24.24

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen vor, ge­gen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu er­heben.

Es liegt weiters ein Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung über diesen Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss Einspruch zu erheben, vor.

Ich lasse daher zuerst darüber abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundes­räte, die dem Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung gemäß § 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag, gegen den Beschluss Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch dazu liegt ein Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung über den in Verhandlung stehenden Antrag vor.

Ich lasse darüber abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung gemäß § 54 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen daher zum Antrag des Ausschusses, gegen den Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „gerechte Erreichbarkeit einer 6. Urlaubs­woche“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.