15.28.30

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Dienstrechts-Novelle 2018.

Vorweg möchte ich mich an dieser Stelle bei allen öffentlich Bediensteten für das, was sie jeden Tag für unsere Republik leisten, aufrichtig und herzlich bedanken. Oftmals unbedankt, oftmals zu Unrecht gescholten – aber seien Sie versichert, meine Damen und Herren, wir wissen, was Sie tagtäglich leisten! Sie sind wichtige Pfeiler, Sie sind tragende Säulen, die unsere Republik in ihren jeweiligen Bereichen verwalten, für Si­cherheit und Ordnung sorgen und unser Land mit bestem Wissen und Gewissen nach den gesetzlichen Vorgaben verändern und verbessern.

Ein Danke möchte ich auch dieser Regierung aussprechen, die mit der Umsetzung die­ser Dienstrechts-Novelle die Wertschätzung gegenüber allen öffentlich Bediensteten zum Ausdruck bringt, allen voran natürlich unserem Vizekanzler und Minister für öffent­lichen Dienst, Heinz-Christian Strache. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mit dieser Dienstrechts-Novelle 2018 werden längst überfällige Verbesserungen für Be­amte und Vertragsbedienstete umgesetzt: Zum einen betrifft das das Wachebediens­teten-Hilfeleistungsgesetz, eine urfreiheitliche Forderung, die übrigens im Jahr 2000 unter Schwarz-Blau ins Leben gerufen wurde und damals natürlich eine massive Ver­besserung für die Kollegen und auch eine Absicherung für die Wachebediensteten dar­gestellt hat. Aus dieser Kann- wird nun eine Istbestimmung, und dieses Gesetz wird in das Gehaltsgesetz eingegliedert. Somit müssen wir künftig hoffentlich keine tragischen Einzelfälle mehr erleben, bei denen öffentlich Bedienstete in Ausübung ihrer dienstli­chen Pflichten schwer verletzt werden oder vielleicht sogar versterben und es keine Unterstützung vom Staat gibt. Oftmals haben dann Kollegen oder auch politische Par­teien – ich erinnere mich an mehrere Sammlungen unseres Vizekanzlers – Spenden­aktionen ins Leben gerufen. Das ist nicht mehr zeitgemäß und war in Wirklichkeit in der Vergangenheit schon eine Schande. Das wird nun repariert.

Was bedeutet das aber im Detail? – Die besonderen Unterstützungsregeln, die bisher für Wachebedienstete gegolten haben, gelten nunmehr für alle Bediensteten im öffent­lichen Dienst, für alle Beamten, alle Vertragsbediensteten und zukünftig auch für Prä­senz- und Zivildiener. Neben der Übernahme von Heilkosten und der vorläufigen Über­nahme von Entschädigungszahlungen und Schmerzengeld durch den Bund gibt es auch Leistungen in finanzieller Hinsicht für Hinterbliebene nach Dienstunfällen. Not­wendig ist das nicht nur deshalb, weil damit eine Gleichbehandlung beziehungsweise Gleichstellung aller öffentlich Bediensteten erwirkt wird, sondern notwendig geworden ist das auch aus dem Grund, weil inzwischen viel mehr Berufsgruppen als früher einer viel höheren Gefährdung ausgesetzt sind. Schauen Sie die Medien der letzten Tage oder Wochen durch! Da fallen mir einige Beispiele ein, etwa Lehrer, Rechtspfleger oder unlängst Gerichtsvollzieher.

Natürlich hoffen wir, dass so wenige Bedienstete wie möglich diese Unterstützung je­mals in Anspruch nehmen müssen, aber es ist gut, zu wissen, dass man, wenn einmal etwas passiert, nicht alleingelassen wird und dass der Staat hinter seinen Bediensteten steht.

Weiters werden mit diesem Gesetz auch die Einsatzzuschläge unserer Soldaten in Kri­sengebieten erhöht, diese sind nämlich schon lange nicht mehr zeitgemäß. Diese Ein­satzzuschläge werden den jeweiligen Bedrohungsszenarien vor Ort angepasst, und das ist auch notwendig, um weiterhin gut ausgebildete Soldaten für Einsätze wie zum Beispiel in Afghanistan oder in der Westsahara zu finden.

Meine Damen und Herren! Eines muss klar sein: Wer Besonderes leistet, der muss be­sonders entlohnt werden. Und dafür stehen wir. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrä­tInnen der ÖVP.)

Für alle öffentlich Bediensteten wird es eine Präzisierung im Zusammenhang mit dem Verbot der Geschenkannahme geben. Diese ganz eindeutigen Klarstellungen und auch Vereinheitlichungen der Bestimmungen zum Verbot der Geschenkannahme, aber auch der Annahme von Vorteilen im Rahmen von Veranstaltungen, wie es passieren kann – sodass jeder nachlesen kann, was erlaubt und was verboten ist –, wird für alle Bediensteten zu mehr Rechtssicherheit führen.

Weiters steht zukünftig den Vertragsbediensteten eine Wiedereingliederungsteilzeit of­fen. Diese Regelungen sind an die entsprechenden Regelungen der Privatwirtschaft angepasst beziehungsweise diesen nachgebildet und sollen den schrittweisen Wieder­einstieg in den Arbeitsprozess nach einer längeren schweren Krankheit oder nach ei­nem schweren Unfall ermöglichen. Geldeinbußen, die durch diese vorübergehende Teil­zeit entstehen, werden durch Leistungen der Sozialversicherung ausgeglichen.

Alles in allem sind das sehr viele Verbesserungen und auch Klarstellungen. Einen Be­reich allerdings gibt es, der im Dienstrechtsgesetz leider nicht festgemacht werden konnte, nämlich die Anrechnung der Vordienstzeiten. Dies ist ein Bereich, der unter al­len öffentlich Bediensteten in der Vergangenheit zu sehr großem Unmut geführt hat. Wie kann ich das behaupten? – Ich war selbst viele Jahre im öffentlichen Dienst tätig und bin heute noch immer freigestellter Justizwachebeamter. Was die damalige rote Staatssekretärin Muna Duzdar da angerichtet hat, sucht seinesgleichen, meine Damen und Herren, nämlich im negativen Sinn. Viele Bedienstete fühlen sich durch das unter roter Kanzlerschaft umgesetzte Gesetz um ihr Geld betrogen, und, um ehrlich zu sein, ich habe das damals auch so empfunden.

Warum konnte die jetzige Regierung diesen Teil des Gesetzes nicht reparieren? – Weil diese roten Altlasten nun beim Europäischen Gerichtshof mittels zweier Verfahren an­hängig sind. Meine Damen und Herren von der SPÖ, da kann man von Flickschusterei, von Husch-Pfusch-Gesetzen oder von Hüftschussgesetzen oder Schnellschussgeset­zen reden. Das ist das beste Beispiel dafür.

Diese Reparatur, die dann auf uns zukommen kann und höchstwahrscheinlich auch auf uns zukommen wird, wird mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von 600 Millionen bis 3 Milliarden Euro beziffert. Die gute Nachricht daran ist: Ich kann Sie insofern beru­higen, als ich davon überzeugt bin, dass – sollte es notwendig sein, dieses Gesetz zu reparieren – diese Regierung das machen und den von der SPÖ verursachten Scha­den rasch reparieren wird. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

So wie die meisten hier herinnen schaue ich mir sehr gerne auch die Nationalratssit­zungen an, weil ja in den Nationalratssitzungen zuvor immer die Themen debattiert und die Gesetzentwürfe beschlossen werden, die dann zu uns in den Bundesrat kommen. Sehr interessant war dort die Rede von – Frau Staatssekretärin außer Dienst übri­gens – Muna Duzdar, die in der Debatte im Nationalrat vor einer Woche erklärt hat, man könne die eben bestätigte Arbeitszeitflexibilisierung – und auch heute haben wir es von der SPÖ einige Male gehört – nicht mit den Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst vergleichen. Ihre Begründung war, dass man als Beamter die Arbeits- und Freizeitblö­cke gut planen kann. (Bundesrätin Mühlwerth: Na geh!)

Meine Damen und Herren! Wer solch eine Aussage tätigt, der disqualifiziert sich selbst. Niemand in Österreich muss – ich sage bewusst: muss – so viele Überstunden und Mehrstunden leisten, wie viele unserer Beamten das machen müssen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Warum? – Weil das Beamtensystem unter roter Kanzlerschaft immer wieder ausgehungert wurde. Darum können wir dankbar sein, dass so jemand wie die Staatssekretärin außer Dienst keinen weiteren Schaden mehr bei den öffentlich Bediensteten anrichten kann und dass die öffentlich Bediensteten endlich in guten Händen sind – bei unserem Vizekanzler. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Diese Gesetzesnovelle ist richtig und wichtig, und deshalb werden wir diese gerne un­terstützen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.38

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich erteile es ihm.