15.38.16

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den TV-Geräten! Nach der sehr intensiven und emotionalen Diskussion zur Arbeitszeitflexibilisierung ist es an­genehm, jetzt zu einem etwas weniger spannenden Thema reden zu dürfen. Es mag ein guter Zufall sein und ich gratuliere denen, die die Tagesordnung erstellt haben, dass wir jetzt, nachdem wir über die Arbeitszeitflexibilisierung gesprochen haben, über eine Gruppe sprechen, für die 13 Stunden Arbeitszeit am Tag schon längst normal sind, nämlich über den öffentlichen Dienst. (Ruf bei der FPÖ: 24 Stunden!)

Ich bitte auch, mir zu verzeihen, wenn ich jetzt ein paar Dinge wiederhole, die der Kol­lege vor mir schon angesprochen hat, aber auch das sind wir heute aus der vorange­gangenen Debatte schon gewohnt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 2018 enthält eine ganze Reihe von Verbesserun­gen, die zum Teil schon sehr lange diskutiert und auch verhandelt werden. Für die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, was natürlich auch mich als Funk­tionär der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sehr, sehr freut, geht es dabei um wichtige Verbesserungen. All diese Verbesserungen sind zweifellos auch eine Wertschätzung für die Arbeit der öffentlich Bediensteten in Österreich und für die Leistungen, die sie den ganzen Tag und das ganze Jahr über für die Bevölkerung erbringen.

Gerade in einer sehr schnelllebigen Zeit – ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass wir derzeit eine sehr schnelllebige Zeit erleben – ist es besonders wichtig, dass es auch Stabilität und Ordnung im Staat gibt, denn das gibt den Menschen auch Sicher­heit.

Zweifellos ist der öffentliche Dienst in unserem Staat ein Stabilitätsfaktor, auf den man sich immer und überall verlassen kann. Ich darf an dieser Stelle auch allen öffentlich Bediensteten ein herzliches Dankeschön sagen und allen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern im öffentlichen Dienst für ihre Leistungen, die sie für die Bevölkerung unseres wunderschönen Landes erbringen, danken. Ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen: Ohne die Leistungen des öffentlichen Dienstes würden wir lieb aussehen. Ich danke allen, die das leisten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wie schon gesagt: In der vorliegenden Dienstrechts-Novelle sind zahlreiche Verbesse­rungen enthalten; ein paar, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind, möchte ich hier kurz ansprechen.

Da ist einmal – es wurde auch vom Vorredner schon angesprochen – die Wiederein­gliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete. Hinter diesem sehr sperrigen Wort verbirgt sich die Möglichkeit, dass man nach längerer Krankheit oder nach einem Unfall, der ei­nen sehr langen Krankenstand nach sich gezogen hat, wieder schrittweise in die Ar­beitswelt zurückkommen kann. Die Privatwirtschaft kennt so eine Regelung schon sehr, sehr lange, es ist schön und erfreulich, dass es nach intensiven Verhandlungen jetzt gelungen ist, so eine Regelung auch für die Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst einzuführen.

Selbstverständlich wird es das nächste Ziel sein, dass man auch für die Beamten so eine Regelung schafft. Ich bedanke mich schon jetzt beim Herrn Vizekanzler dafür, dass er in seiner Rede im Nationalrat angekündigt hat, dass er sich das vorstellen kann und dass es dazu bereits erste sehr konstruktive Gespräche gibt.

Gerade für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehr schwierigen persönli­chen Situationen, wenn es um einen längeren Krankenstand und einen längeren Aus­fall geht, ist diese Regelung – ich glaube, das kann man sich vorstellen – eine sehr, sehr wichtige und eine wesentliche Verbesserung, weil sie eben eine gute Möglichkeit bietet, wieder in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Ich denke, das ist für alle Betroffenen wirklich wichtig.

Ein Kriterium dafür ist, dass die Dienstverhinderung mindestens sechs Wochen gedau­ert hat. Die Wiedereingliederungsphase kann ein bis sechs Monate dauern, einmal kann man diese Phase sogar auch noch verlängern. Ganz wichtig ist natürlich auch, dass es dafür eine garantierte finanzielle Absicherung des Staates gibt, die gesetzlich geregelt ist, damit sich niemand Sorgen um seinen Lohn machen muss.

Ein sehr wichtiger Teil dieser Dienstrechts-Novelle ist aber auch die Eingliederung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz. Damit werden künf­tig für alle öffentlich Bediensteten, ob Vertragsbedienstete oder Beamte, die Bestim­mungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes und die dabei besonders fi­xierten Unterstützungsregeln gelten. Das ist darüber hinaus auch eine wesentliche Ab­sicherung zum Beispiel für Zivildiener und Präsenzdiener, die ebenfalls in diese Re­gelung fallen. Es ist sehr, sehr wichtig, dass auch sie diesen zusätzlichen Schutz ge­nießen können, sowohl Heilkosten als auch vorläufige Entschädigungszahlungen und Schmerzengeld werden dadurch künftig übernommen.

Besonders wichtig ist, dass es dabei auch umfangreiche, vor allem finanzielle Leistun­gen für Hinterbliebene nach Dienstunfällen gibt. Auch das hat mein Kollege schon ge­sagt: Natürlich wünschen wir uns, dass es Dienstunfälle nach Möglichkeit nie gibt und dass sie nie in dieser Schwere passieren, dass jemand dabei wirklich zu Schaden kommt. Die Wahrheit ist aber eben eine andere, Unfälle passieren immer wieder, daher ist es ganz wichtig, in solch schwierigen Fällen eine entsprechende Hilfe geben zu kön­nen. Die Republik Österreich kommt damit in Zukunft bei so schwierigen und tragi­schen Fällen ihrer Fürsorgepflicht besser nach, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Weitere Verbesserungen dieser Dienstrechts-Novelle betreffen Vertragsbedienstete mit befristeten Dienstverhältnissen, die Verlängerung der Familienhospizfreistellung, die Erhöhung der Einsatzzuschläge für Soldatinnen und Soldaten und die Antikorruptions­bestimmungen, die Gegebenheiten bei Geschenkannahmen beziehungsweise bei Teil­nahmen an Veranstaltungen klarer regeln, als das bisher der Fall war. Das trägt dazu bei, dass wir eine einwandfreie und vor allem korruptionsfreie Verwaltung haben, was für den Standort Österreich insgesamt und in der internationalen Betrachtung sicher sehr, sehr wichtig ist.

Ich bedanke mich daher auch an dieser Stelle namens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aber vor allem namens aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bei dir, lieber Herr Minister und Vizekanzler, und deinem Team und allen, die dazu beigetragen haben, dass diese Verhandlungen mit der GÖD erfolgreich waren und dass wir diese Verbesserungen schaffen können.

Ich wiederhole mich, ich sage es noch einmal: Es ist eine wichtige Wertschätzung für die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst, wenn wir Verbesserungen dort schaffen, wo sie notwendig sind, und wenn sie bei den Mitarbeitern ankommen. Selbstverständ­lich werden wir daher seitens meiner Fraktion dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates gerne unsere Zustimmung erteilen.

Es mag ein glücklicher Zufall sein, dass ich gerade heute hier im Bundesrat noch ein­mal quasi zu einem meiner Spezialthemen, nämlich zum öffentlichen Dienst, reden durfte, denn es war mit großer Wahrscheinlichkeit für mich heute meine letzte Rede hier im Bundesrat. (Bundesrat Mayer: Haben wir extra gemacht!) 2018 ist offensichtlich das Jahr der großen Veränderungen im Bundesrat, und das einzig Beständige in un­serem Leben ist ja die Veränderung. Ich weiß, dass es im heurigen Jahr schon viele gegeben hat, die sich – aus welchen Gründen auch immer – aus dem Bundesrat weg­bewegt haben; auch heute werden noch andere etwas dazu sagen.

Politik ist aber – wie das Leben insgesamt, aber die Politik schon gar nicht – bekannt­lich kein Wunschkonzert, daher muss man sich manchmal auch Veränderungen stel­len, ob einem das lieb ist oder nicht. Ich darf mit September 2018 in den Oberöster­reichischen Landtag einziehen. Das ist eine Ehre und eine Freude, aber es ist nicht so, dass ich mich darum gerissen hätte (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ Vizekanzler Stra­che: Zweiter Bildungsweg!), das darf ich hier auch sagen.

Ich gehöre daher auch zu dieser langen Liste jener, die sich heuer schon vom Bun­desrat verabschiedet haben, und darf an dieser Stelle sagen, dass ich ein überzeugter Bundesrat war und immer noch bin. Ich freue mich, dass ich jetzt zumindest noch zwei Monate Bundesrat sein werde. Ich bedanke mich für die wirklich tolle Zeit, die ich hier verbringen durfte, für die Freundschaften, die sich entwickelt haben, vor allem aber auch für die gemeinsame politische Arbeit.

Mir ist es ganz wichtig, das auch hier zu sagen: Wer hier ist und hier arbeitet, weiß, dass der Bundesrat eine ganz wichtige politische Institution in unserer Republik ist, dass man die formelle Wirkung des Bundesrates durchaus verbessern könnte, dass die politische Wirkung aber eine ganz, ganz große ist, denn gerade der Bundesrat kann Aufgaben wahrnehmen, die vielleicht andere nicht in dieser Form wahrnehmen können, nämlich Vermittler und Verbinder zwischen Gemeinden, Ländern und dem Bund zu sein. Er kann aber vor allem auch überparteiliche Vermittlerrollen wahrneh­men, da wir hier, glaube ich, doch ein sehr gutes Miteinander haben.

Auch wenn die heutige Diskussion vielleicht ein bisschen das Gegenteil bewiesen hat oder bald bewiesen hätte, so denke ich doch, dass auch in Zukunft der Bundesrat diese Funktion wahrnehmen wird. Ich bitte euch, im Sinne von Österreich hier in Zu­kunft das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, denn das braucht unser Land. Es ist ganz wichtig, dass es so eine Institution gibt.

So danke ich noch einmal für die wunderbare gemeinsame Zeit, ich durfte fünf Jahre hier sein. Es fällt mir noch sehr, sehr schwer, zu sagen, dass ich kein aktiver Bundesrat mehr sein werde, aber ich werde auch mit großem Stolz die Bezeichnung Bundesrat außer Dienst tragen. In diesem Sinne: alles Gute, viel Freude euch allen und dem Bun­desrat und der Republik Österreich alles Gute. Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

15.47

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Lieber Peter Oberlehner! Wir wünschen dir natürlich alles erdenklich Gute für deine Zeit im Oberösterreichischen Landtag. Der Oberösterreichische Landtag gewinnt einen kompetenten Abgeordneten, wir verlieren hier leider einen sehr angenehmen Kollegen. Alles Gute für deine Zeit im Landtag! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.