16.34.52

Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat, vor den Fern­sehbildschirmen und – heute zahlreicher – auf der Zuschauergalerie! Sehr geehrte Frau Kollegin vom gepflasterten Stein! Wenn Sie meinen, hier in Österreich ist es so unmenschlich und so grausam, dann sage ich Ihnen nur eines: Es steht jedem frei, das Land freiwillig zu verlassen, wenn es ihm hier nicht mehr gefällt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber. – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Diese Regierung steht zur Sicherheit und zum Schutz unserer Grenzen, meine Damen und Herren. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir heute ein umfassendes Fremden­rechtspaket beschließen. Die Vergangenheit hat uns nämlich ganz deutlich aufgezeigt, dass die Exekutive und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gerade beim The­ma Einwanderung handlungsfähiger werden müssen.

Würde nämlich die SPÖ jetzt in der Regierung sitzen, dann wären unsere Grenzen be­reits abgeschafft und der zügellosen Zuwanderung Tür und Tor geöffnet. Sie unter­scheiden nämlich nicht, ob ein Asylwerber schutzbedürftig ist oder, wie die große Mehrheit, nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns nach Österreich kommt. Zum Glück wurde Ihre unverantwortliche Zuwanderungspolitik 2017 abgewählt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber.)

Wir haben nämlich bereits 2015 durch Ihre unkontrollierte Refugees-welcome-Politik ei­nen Vorgeschmack Ihrer verfehlten Asylpolitik bekommen; und wenn Sie mit offenen Augen durch Wien gehen, meine Damen und Herren, dann können Sie sich jeden Tag ein Bild von den Nachwirkungen von 2015 machen.

Kommen wir aber zurück zur geplanten Gesetzesänderung. Das neue Fremdenrechts­änderungsgesetz wird folgende Prozesse optimieren und verbessern: Die Exekutive erhält endlich Zugriff auf mitgeführte Datenträger wie Handys von Asylwerbern, wenn Zweifel an der angegebenen Identität, am angegebenen Herkunftsland oder an der an­gegebenen Fluchtroute besteht. Und glauben Sie mir eines, meine Damen und Herren, da gibt es oft großen Zweifel und vor allem Missbrauch.

Des Weiteren werden Asylwerber im Zulassungsverfahren zukünftig verpflichtet, in ei­ner bestimmten Betreuungsstelle des Bundes Unterkunft zu nehmen. Damit nehmen wir endlich den Druck von Wien, das aufgrund der unappetitlichen rot-grünen Asylpoli­tik gerade im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zum Asylmagneten von ganz Österreich geworden ist.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Flüchtlingen im Zuge ihrer Asyl­antragstellung mitgeführtes Bargeld abzunehmen. Damit soll eine Kostenbeteiligung an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sichergestellt wer­den. Dabei darf ich daran erinnern, dass diese Menschen noch nichts in unser Sozial­system eingezahlt haben.

Auch die Verhinderung und Verfahrensverschleppung werden durch diese Änderung im Gesetz hintangehalten. Damit geht einher, dass Fristen für Beschwerden gegen be­stimmte Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl effektiv ver­kürzt werden. Kürzere Asylverfahren bedeuten auch effiziente Verfahrensabwicklung und die Eindämmung von Verfahrensverschleppung durch dubiose Asylanwälte.

Es ist uns auch ganz wichtig, dass anerkannte Flüchtlinge, die in ihr Heimatland reisen und dort einen Reisepass beantragen, künftig mit einem beschleunigten Asylaberken­nungsverfahren zu rechnen haben, denn da wird unsere Hilfsbereitschaft missbraucht. Wer straffällig wird, hat beschleunigt mit einer Aberkennung des Asylstatus zu rechnen.

Auch die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Asylberechtigte wird nun endlich erschwert. Es gilt nämlich zukünftig eine Zehn-Jahres-Frist. Ja, meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt wird es auch für Sie schwieriger, neues Wäh­lerpotenzial zu lukrieren. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber.)

Ich fasse zusammen: Wir schaffen durch dieses Gesetz eine restriktive und effiziente Flüchtlingspolitik, eine Trennung zwischen illegaler Migration und legaler Zuwande­rung. Dies ist ein wichtiges Signal an die Schlepper, dass in Österreich keine Refu­gees-welcome-Politik mehr betrieben wird. So wird auch die Wartefrist für die Erlan­gung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte verlängert.

Abschließend möchte ich festhalten: Österreich wird aber auch weiterhin seinen Pflich­ten aus internationalen Abkommen nachkommen und denjenigen, die nachweislich Schutz brauchen, diesen auch bieten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

16.39

Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staats­sekretärin Mag.a Karoline Edtstadler. – Bitte.