16.40
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich darf eingangs sagen: Ich freue mich, dass ich heute bei Ihnen im Bundesrat bin! Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz ist nämlich ein wichtiges Gesetz für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher sowie für die Rechtsstaatlichkeit und die Verdeutlichung dieses so wichtigen Prinzips in unserem Land auf der Tagesordnung.
Ich nehme zur Kenntnis, dass manche hier offenbar lieber den Herrn Bundesminister für Inneres sehen würden, aber ich kann Ihnen sagen – und es ist auch schon gefallen –: Er ist beim Rat der Europäischen Union, und zwar der Justiz- und Innenminister, der heute in Innsbruck tagt. (Bundesrat Weber: Er traut sich nicht mehr her!) Dabei geht es um sehr wesentliche Weichenstellungen auch innerhalb Europas, wie es mit der Asyl- und Fremdenpolitik weitergeht.
Lassen Sie mich jetzt aber zu dem Gesetz kommen: Es ist ein ganz wesentliches Ziel des Fremdenrechtsänderungsgesetzes, dass wir eine geordnete und vor allem eine effiziente Asyl- und Fremdenpolitik in diesem Land betreiben können. Das Ziel ist ganz klar die Effizienzsteigerung, und mit den Maßnahmen, die hier vorgeschlagen werden, wird diese Effizienz auch erreicht werden. Es geht um sehr praktische Anpassungen an die Praxis, Erfordernisse, die sich einfach aus der Erfahrung und auch aus dem Verfahren ergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang bitte ich Sie: Bitte halten Sie in dieser Diskussion legale Migration, illegale Migration und Asyl auseinander, und zwar ganz scharf! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Österreich wird auch weiterhin ganz klar jenen Schutz gewähren, die diesen Schutz brauchen. Das ist nicht nur eine Verpflichtung, die aus internationalen Vereinbarungen wie etwa der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention herrührt, sondern das ist ein Gebot der Menschlichkeit, und selbstverständlich werden wir dem nachkommen. Was es aber zu verhindern gilt, ist ein Missbrauch dieses Schutzmechanismus, den wir hier bieten. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen, und ich sage Ihnen auch gleich: Das werden wir mit diesem Gesetz erreichen!
Auf einige Punkte ist schon eingegangen worden. Ich möchte trotzdem noch auf wesentliche Maßnahmen in diesem Gesetz eingehen: Auswertung der Handydaten: Ja, das wird ab 1.9.2018 möglich sein, und es ist auch notwendig, dass die Strafverfolgungsbehörden, die Asylbehörden, die Fremdenbehörden auf der Höhe der Zeit agieren können. Das gilt nicht nur für das Fremdenasylrecht, sondern das gilt auch für andere Bereiche.
Fast jeder Asylwerber verfügt über ein Smartphone. Zukünftig soll es Behörden möglich sein, die Überprüfung der Angaben ganz einfach vorzunehmen, nämlich durch die Auswertung geopolitischer Daten. Man kann nachschauen, wie der Fluchtweg verlaufen ist und ob das mit dem übereinstimmt, was im Asylverfahren gesagt wurde. Damit kann man sich viel ersparen, was wiederum zur Effizienzsteigerung führt. Es müssen nicht unzählige Aussagen gegeneinander abgewogen werden. – Ich kann Ihnen das sagen, denn ich komme aus der Praxis – ich war Richterin, wenn auch nicht in diesem Bereich –: Das ist mitunter eine sehr aufwändige und auch zeitaufwändige Sache. So kann man das schwarz auf weiß schnell nachweisen.
Zu den Kosten: Es wurde schon viel von Kosten gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, 840 Euro sollen als Maximalbetrag in Zukunft abgenommen werden können, aber natürlich nur, wenn dem jeweils Betroffenen zumindest 120 Euro verbleiben. Das entspricht drei Monaten Taschengeld in der Grundversorgung. Es ist auch von Bundesrat Forstner ausgeführt worden, dass zurückgezahlt wird, wenn dieser Betrag unterschritten wird, wenn also die Dauer in der Grundversorgung kürzer ist.
Ich verrate Ihnen jetzt kein Geheimnis, denn viele von Ihnen werden es wissen: Es ist auch jetzt schon möglich, einen Kostenbescheid auszustellen und Asylwerbern im Nachhinein die Kosten des Asylverfahrens beziehungsweise der Grundversorgung aufzuerlegen. Es ist allerdings unsere Erfahrung, dass in der Regel dann, wenn diese Kostenbescheide ausgestellt werden, eben kein Bargeld mehr da ist. Es ist ganz klar, dass Österreich für die Asylverfahren große Mengen Geldes aufgebracht hat und auch weiter aufbringen wird, und daher ist es wohl nur recht und gerecht, einen entsprechenden Betrag von denjenigen, die es dann in Anspruch nehmen müssen, auch einzuheben.
Ein anderer Punkt ist meiner Erinnerung nach in der Diskussion noch nicht gefallen, und zwar geht es um die Ex-lege-Antragstellung für minderjährige Kinder. Was bedeutet das? – Wenn jemand bei uns einen Asylantrag im Familienverband stellt, dann wird das Asylverfahren in einer Einzelfallprüfung, aber für die gesamte Familie abgehandelt.
Wenn es ein nachgeborenes Kind gibt, dann war es bisher so, dass die Familie selbst entschieden hat, wann für dieses nachgeborene Kind der Antrag gestellt wird. In Zukunft wird es so sein, dass mit der Geburt des Kindes der Antrag ex lege gestellt wird. Mit welchem Hintergrund geschieht das? – Man kann das Verfahren eben nicht unbotmäßig hinauszögern und abwarten, bis das erste Verfahren beispielsweise für vier Familienmitglieder abgeschlossen ist – um dann noch einmal von Neuem anfangen zu müssen, weil es einen weiteren Antrag gibt. Das wird, das kann ich Ihnen versprechen, zu einer erheblichen Beschleunigung der Asylverfahren führen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Kritik an der beschleunigten Aberkennung des Asylstatus kann ich auch nicht nachvollziehen. Worum geht es dabei? – Wenn jemand bei uns einen Asylantrag stellt, dann macht er damit geltend, dass er in seiner Heimat aufgrund der Religion, der Rasse, des Geschlechts oder der politischen Gesinnung verfolgt ist, wie es in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen ist. Wenn diese Person dann bei uns Asylstatus bekommt, aber trotzdem freiwillig in die Heimat reist, dann macht sie damit wohl konkludent klar, dass dieser Schutz nicht mehr gegeben zu sein braucht.
Ich betone aber, dass es auch in solchen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung geben wird, dass aber die Aberkennung beschleunigt und somit schneller möglich sein wird – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wohl nur gerecht.
Die Anhebung der Wartefrist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist auch gefallen. Ich möchte dazu nur zwei Punkte erwähnen: Wir alle wissen, welche Rechte wir mit der Staatsbürgerschaft Österreichs haben und was damit an Schutz für uns verbunden ist. Das ist etwas, was wertvoll ist. Diese zehn Jahre Wartezeit entsprechen völkerrechtlichen Vorgaben und stehen im Einklang mit dem Völkerrecht. Daher sind wir der Meinung, dass es jedenfalls gerechtfertigt ist, das mit zehn Jahren anzusetzen.
Zusammenfassend und abschließend darf ich Ihnen sagen: Es handelt sich um ein effizientes Paket. Es handelt sich um Maßnahmen, die zu einer ganz klaren Beschleunigung der Verfahren führen werden. Und dass es zu einer schnelleren Entscheidung kommt, hat zur Folge, dass es schneller Rechtssicherheit gibt, und zwar Rechtssicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher, Rechtssicherheit vor allem aber für die, die Asyl beantragen.
In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen auch sagen: Es ist jeder betroffen, wenn jemand abgeschoben werden muss. Es ist nicht nur für diejenigen, die abgeschoben werden, wirklich schlimm, unangenehm, schrecklich und vieles mehr, sondern es ist auch für die, die diese Abschiebungen durchführen, jedes Mal aufs Neue keine Routine, sondern mit menschlichem Leid verbunden. Für die Polizistinnen und Polizisten, für die Amtsärztinnen und Amtsärzte, kurzum für alle, die damit befasst sind, wird das nicht zur Routine und ist das absolut belastend.
Je schneller wir hier Klarheit schaffen können, desto einfacher ist es für alle Betroffenen. Das ist – und das betone ich jetzt noch einmal – im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, denn wenn es eine rechtsstaatliche Entscheidung gibt, dann ist diese auch zu vollziehen. Danach trachten wir mit diesem Paket, und zwar natürlich – auch das möchte ich noch einmal sagen – jeweils mit einer Einzelfallprüfung und einer sorgfältigen Abwägung.
Noch ein paar Sätze, weil auch gefallen ist, dass eine hohe Aufhebungsrate der erstinstanzlichen Entscheidungen gegeben ist: Das ist Ausdruck eines Rechtsstaates. Das rührt aber in einigen Fällen auch daher, dass die Verfahren eben entsprechend lang sind, dass sich in der Zwischenzeit Änderungen im Verfahren ergeben und diese wiederum berücksichtigt werden müssen. Auch das ist das Wesen eines Rechtsstaates. Daher würde ich das per se nicht als negativ ansehen, denn das ist Ausdruck dessen, wie wir unser Rechtssystem aufgestellt haben.
Wir wollen also in Zukunft die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Behörden, und zwar auf der Höhe der Zeit und mit mehr Gerechtigkeit. Das ist das, wofür wir bereits im Wahlkampf eingetreten sind, das ist das, was wir im Regierungsprogramm festgeschrieben haben, und das ist das, was wir jetzt umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.49
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.