17.51
Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie! Worum geht es bei diesem PNR-Gesetz – Passenger Name Record-Daten-Gesetz?
Ich denke, das oberste Ziel muss sein und ist es auch, bestmögliche Sicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher sowie für die EU-Bürger sicherzustellen und dort, wo es nötig ist, Verbesserungen vorzunehmen, wobei sicherlich die Vorbeugung, die Verhinderung, die Vermeidung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität im Vordergrund stehen.
Im Anhang dieses Gesetzes sind weitere strafbare Handlungen aufgelistet, die eine Weitergabe der Daten an Behörden und Gerichte rechtfertigen. Das sind zum Beispiel Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Waffen- und Drogenhandel, Vergewaltigung, Kriegsverbrechen, unter der Voraussetzung, dass die Höchststrafe der Delikte mehr als drei Jahre Haft beträgt.
Natürlich stellen sich, wenn es um die Sicherheit geht, jeder Bürger und jede Bürgerin die Fragen: Wie viel an Datenangabe ist nötig, was muss erfasst werden, gibt es ausreichend Datenschutz, und was passiert mit meinen Daten?
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, weil der Kollege das angesprochen hat: Es werden keine zusätzlichen Daten von den Fluglinien und Fluggesellschaften erfasst. Die Fluggesellschaften werden verpflichtet, Fluggastdaten an eine dafür eingerichtete Fluggastdatenbank zu übermitteln. Hier wird der Abgleich mit polizeilichen Datenbanken, im Anlassfall der Austausch mit Europol und anderen Mitgliedstaaten vorgenommen. Diese müssen zunächst 24 bis 48 Stunden vor Abflug und dann noch einmal nach dem Boarding übermittelt werden. Das ermöglicht ein schnelles Reagieren und beugt Straftaten vor. Diese Vorgangsweise gewährleistet im Verdachtsfall ein rasches Eingreifen der Sicherheitskräfte.
Zur Sicherstellung des Datenschutzes hat nach sechs Monaten eine Depersonalisierung stattzufinden, das heißt, kein Rückschluss auf die Person, der die Daten zuzuordnen sind, darf möglich sein. Eine Ausnahme gibt es, wenn es ein begründetes Ersuchen einer bestimmten in- oder ausländischen Behörde, einer Sicherheitsbehörde, einer Zollbehörde oder etwa von Europol gibt.
Zum Vergleich einige Argumente zum Datenschutz aus dem praktischen Leben. Was tun wir selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unseren Daten bewusst oder unbewusst fast täglich?
Ich erinnere mich noch an die Zeit, in der wir zu Hause kein Telefon hatten und die Eltern uns Kinder zum Nachbarn geschickt haben, in meinem Fall zum Forsthaus, wenn etwas ganz Dringendes war. Wenn ein Arzt oder Tierarzt oder dergleichen benötigt wurde, dann konnte man dort telefonieren. Mit der Zeit hat es dann einen Telefonanschluss gegeben, einen Viertel-, Halb- oder Vollanschluss, und da hat man sich bei jedem Gespräch überlegt oder ist von den Eltern beauftragt worden, sich gut zu überlegen, ob es wirklich notwendig ist. Da musste man die Wählscheibe drehen, und war besetzt, musste man wieder von vorne anfangen.
Und wie schaut es heute aus? Was machen wir heute jeden Tag ganz selbstverständlich? – Wir googeln, sind auf Facebook, wir tauschen uns über WhatsApp und andere Medien aus, wir bestellen Waren online, wir besitzen eine Kreditkarte und buchen zum Beispiel einen Flug von A nach B. Überall müssen die Daten angegeben und verarbeitet werden, das ist für uns heute selbstverständlich. Wir nehmen das in dieser digitalisierten Welt, die sehr viele Vorteile hat, aber auch sehr viele Sicherheitsanforderungen an uns stellt, zur Kenntnis.
Ich denke, Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. In einem sicheren Land zu leben ist nicht selbstverständlich, aber ein berechtigtes Grundbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger, denen wir gegenüber verantwortlich sind und für die wir diese Herausforderungen annehmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, alle Menschen, die unbescholten sind, haben mit dieser Fluggastdatenerfassung kein Problem. Es ist in unserem Haus keiner betroffen, und darüber hinaus sind es auch nicht viele. Probleme sollten die bekommen, die Schlechtes im Schilde führen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
17.58
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Herr Kollege.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gottfried Sperl. Ich erteile ihm dieses.