18.44.37

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Plenarsaal beziehungsweise via Livestream! Wir werden mit der Verab­schiedung der vorliegenden Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heute sicher einen sehr wichtigen Schritt setzen, denn aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist es unabdingbar geworden, dass man Gesetze auf den Weg bringt, die einerseits die Ein­satzkräfte unterstützen, andererseits aber auch Fehlentwicklungen unserer Gesell­schaft im Umgang mit Smartphones entgegenwirken. Es ist richtig und wichtig, die öf­fentliche Ordnung zu wahren, und gerade dafür darf ich mich als selbst aktives Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr im Namen aller Einsatzkräfte, die mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz eine breite Unterstützung erfahren werden, bei Ihnen, ge­schätzte Frau Staatssekretärin, bedanken.

Es darf nicht sein, dass einerseits Einsatzkräfte bei der Verrichtung ihrer Aufgaben be­hindert werden und andererseits – und das ist noch viel wichtiger – die persönliche Würde und die Privatsphäre von Unfallopfern verletzt wird. Dem entsprechend entge­genzuwirken ist ein Gebot der Stunde, das unterstützt, wie gesagt, nicht nur die Ein­satzkräfte in Ausübung ihrer teils auch lebensrettenden Tätigkeit, sondern sorgt auch für die Wahrung der Würde der Opfer.

Der zweite Teil, den diese Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes beinhaltet, ist die Videoüberwachung von Denkmälern, Kriegsgräbern und so weiter. Wir haben gehört, dass dieser Schritt auch deshalb vollzogen wird, um den völkerrechtlichen Verpflichtun­gen zu entsprechen und diese Objekte zu schützen. Andererseits ist diese Maßnahme aber auch sehr wichtig, um im Bereich von Kriegsgräbern die Wahrung der Pietät durch entsprechende Mittel zu gewährleisten. Vandalismus darf da nicht passieren und schon gar nicht ungestraft bleiben, weil die Sicherheitsbehörden nicht über die notwen­digen technischen beziehungsweise gesetzlichen Möglichkeiten verfügen, um die Täter ausforschen und derartige Fälle aufklären zu können; sie müssen die entsprechende Unterstützung erhalten. Deswegen ist diese Maßnahme auch als eine präventive zu sehen: weil dadurch Vandalenakte künftig verhindert werden sollen.

Der dritte Punkt ist die Einrichtung von Waffenverbotszonen. Selbstverständlich sollen die Sicherheitsbehörden die Ermächtigung haben, Waffenverbotszonen einzurichten, wenn ihnen Bedrohungsszenarien bekannt werden, die die öffentliche Sicherheit ge­fährden, oder auch ein Angriff auf das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum der Menschen in Betracht gezogen werden muss. Selbstverständlich – und das ist auch einleuchtend – muss es in diesem Zusammenhang auch eine Durchsuchungsermäch­tigung von Personen geben, sonst wird die Maßnahme nicht entsprechend greifen kön­nen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich darf noch kurz auf die Einrichtung von Waffenverbotszonen eingehen. Ich glaube, gerade als Polizeibeamter, Herr Kollege Schabhüttl, weißt du ganz genau, dass es nicht um verbotene Waffen, sondern um das Tragen von Waffen gegangen ist, und du kennst auch das Waffengesetz bestens und weißt, was eine Waffe ist. Aber wenn man halt gegen irgendetwas sein will, und das hat jetzt doch so den Anschein erweckt, dann sucht man irgendwelche Kleinigkeiten, um das irgendwie argumentieren zu können. Ich hoffe, dass gerade du als Exekutivbeamter doch so wie wir zum Wohle der Sicherheit unserer Bevölkerung – und das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung ist das höchs­te Gut – dieser Novelle zustimmen wirst. Wir werden es auf jeden Fall tun. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.49

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke recht herzlich.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler. – Bitte sehr.