Verwaltung dahin gehend ansehen, wie wir diese effizienter gestalten können; ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Digitalisierung. Wir möchten in Zukunft, wenn Menschen als Beamte in Pension gehen, nicht jede Position nachbesetzen müssen, wir möchten aber auch schauen, in welchen Abteilungen Überalterungen stattfinden.
Diesbezüglich habe ich schon einen Auftrag an die Sektion weitergeleitet, das zu evaluieren, damit wir überalterte Strukturen rechtzeitig erfassen, einerseits mit jungen, zukünftig einzubindenden und einzuschulenden öffentlich Bediensteten kompensieren und andererseits betreffend Wissensmanagement bei einer Änderung des Dienstrechtsgesetzes, die im Herbst ja noch eine Fortsetzung findet, auch rechtzeitig sicherstellen, dass jemand bereits ein Jahr vor der Pensionierung eines Beamten im Bereich einer Planstelle eingesetzt werden kann, um dieses Wissensmanagement dort persönlich zu erfahren und mitzubekommen. Das alles sind Verantwortlichkeiten, an die wir selbstverständlich denken und die wir auch in Umsetzung bringen.
Und ja, wir haben auch, was die dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen betrifft und zeitgemäße Arbeitsbedingungen auf die Bediensteten des Bundesheeres geachtet. Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle auch sichergestellt, dass gerade Soldatinnen und Soldaten, die in Krisengebieten zum Einsatz kommen – im Beobachtungszeitraum Mai 2018 waren es 911 Bedienstete –, jetzt erstmals zusätzlich einen Einsatzzuschlag erhalten. Das sind zusätzliche Gesamtkosten von über 1,2 Millionen Euro, und auch das zeigt die gelebte Wertschätzung, ist nicht nur ein warmer Händedruck, sondern für die Betroffenen eine wirklich spürbare Wertschätzung. Ähnlich wie im Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz war es uns wichtig, den im Dienst befindlichen Beamten, die großen Gefahren ausgesetzt sind, das auch finanziell entsprechend zugutekommen zu lassen.
Zusätzlich haben wir beispielsweise den Abschluss der Kaderanwärterausbildung nach Vollendung des 40. Lebensjahres auch für Zeitsoldaten ermöglicht, da sich auch da die Gegebenheiten ändern. Wir haben das Thema Cyberkriminalität und auch jenes der Entwicklung der Cyberdefence, da ist es notwendig, gerade auf den Erfahrungsschatz von älteren Persönlichkeiten, die in diesem Bereich bereits Erfahrung gesammelt haben, zurückzugreifen und diesen Bereich für sie zu öffnen. Das ist gerade für ältere Personen am Arbeitsmarkt durchaus ein wichtiger und interessanter Zugang, denn auf diesem Gebiet war die Altersgrenze natürlich in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv.
In der Dienstrechts-Novelle 2018 soll nunmehr auch für Vertragsbedienstete des Bundes sowie für Landesvertragslehrer und -lehrerinnen eine ausdrückliche Grundlage für die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit bei aliquoten Bezügen geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, der heute auch schon erklärt wurde. Er bedeutet, dass jemand, wenn er über sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt, die Möglichkeit hat, in einer sanfteren Form auch wieder zurückzufinden. Das wollen wir natürlich auf alle Beamten und öffentlich Bediensteten ausbauen.
Jetzt komme ich zum Vorrückungsstichtag und mit diesem zu der von einer Vorgängerregierung hinterlassenen Lücke beziehungsweise nicht optimalen gesetzlichen Definition. Diese hat ja dazu geführt, dass man immer wieder angeblich repariert hat, aber die Reparaturen halt leider Gottes alle nicht wirklich real stattgefunden haben. Jetzt liegen auch Verfahren beim EuGH, bei denen man davon ausgehen kann, dass bis Ende des Jahres, vielleicht sogar erst Anfang nächsten Jahres der EuGH ein Urteil treffen wird. Diesbezüglich besteht aber die konkrete Sorge und Gefahr, dass durch dieses Verhalten der letzten Jahre bei einem Vorhaben, bei dem man ursprünglich eigentlich keine Kosten gehabt hätte, wenn es ordnungsgemäß repariert worden wäre – das waren damals wenige Millionen Euro –, der Schaden, der durch eine Vorgängerregierung entstanden sein könnte, in Zukunft bei mindestens 560 Millionen Euro und höchstens 3 Milliarden Euro liegen kann. Das muss man sich schon vor Augen führen. Das wäre
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