BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 116

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Verwaltung dahin gehend ansehen, wie wir diese effizienter gestalten können; ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Digitalisierung. Wir möchten in Zukunft, wenn Men­schen als Beamte in Pension gehen, nicht jede Position nachbesetzen müssen, wir möchten aber auch schauen, in welchen Abteilungen Überalterungen stattfinden.

Diesbezüglich habe ich schon einen Auftrag an die Sektion weitergeleitet, das zu eva­luieren, damit wir überalterte Strukturen rechtzeitig erfassen, einerseits mit jungen, zu­künftig einzubindenden und einzuschulenden öffentlich Bediensteten kompensieren und andererseits betreffend Wissensmanagement bei einer Änderung des Dienst­rechtsgesetzes, die im Herbst ja noch eine Fortsetzung findet, auch rechtzeitig sicher­stellen, dass jemand bereits ein Jahr vor der Pensionierung eines Beamten im Bereich einer Planstelle eingesetzt werden kann, um dieses Wissensmanagement dort persön­lich zu erfahren und mitzubekommen. Das alles sind Verantwortlichkeiten, an die wir selbstverständlich denken und die wir auch in Umsetzung bringen.

Und ja, wir haben auch, was die dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen be­trifft und zeitgemäße Arbeitsbedingungen auf die Bediensteten des Bundesheeres ge­achtet. Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle auch sichergestellt, dass gerade Sol­datinnen und Soldaten, die in Krisengebieten zum Einsatz kommen – im Beobach­tungszeitraum Mai 2018 waren es 911 Bedienstete –, jetzt erstmals zusätzlich einen Einsatzzuschlag erhalten. Das sind zusätzliche Gesamtkosten von über 1,2 Millionen Euro, und auch das zeigt die gelebte Wertschätzung, ist nicht nur ein warmer Hände­druck, sondern für die Betroffenen eine wirklich spürbare Wertschätzung. Ähnlich wie im Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz war es uns wichtig, den im Dienst befind­lichen Beamten, die großen Gefahren ausgesetzt sind, das auch finanziell entspre­chend zugutekommen zu lassen.

Zusätzlich haben wir beispielsweise den Abschluss der Kaderanwärterausbildung nach Vollendung des 40. Lebensjahres auch für Zeitsoldaten ermöglicht, da sich auch da die Gegebenheiten ändern. Wir haben das Thema Cyberkriminalität und auch jenes der Entwicklung der Cyberdefence, da ist es notwendig, gerade auf den Erfahrungsschatz von älteren Persönlichkeiten, die in diesem Bereich bereits Erfahrung gesammelt ha­ben, zurückzugreifen und diesen Bereich für sie zu öffnen. Das ist gerade für ältere Personen am Arbeitsmarkt durchaus ein wichtiger und interessanter Zugang, denn auf diesem Gebiet war die Altersgrenze natürlich in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv.

In der Dienstrechts-Novelle 2018 soll nunmehr auch für Vertragsbedienstete des Bun­des sowie für Landesvertragslehrer und -lehrerinnen eine ausdrückliche Grundlage für die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit bei aliquoten Bezügen ge­schaffen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, der heute auch schon erklärt wurde. Er bedeutet, dass jemand, wenn er über sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt, die Möglichkeit hat, in einer sanfteren Form auch wieder zurückzufinden. Das wollen wir natürlich auf alle Beamten und öffentlich Bediensteten ausbauen.

Jetzt komme ich zum Vorrückungsstichtag und mit diesem zu der von einer Vorgän­gerregierung hinterlassenen Lücke beziehungsweise nicht optimalen gesetzlichen Defi­nition. Diese hat ja dazu geführt, dass man immer wieder angeblich repariert hat, aber die Reparaturen halt leider Gottes alle nicht wirklich real stattgefunden haben. Jetzt liegen auch Verfahren beim EuGH, bei denen man davon ausgehen kann, dass bis En­de des Jahres, vielleicht sogar erst Anfang nächsten Jahres der EuGH ein Urteil treffen wird. Diesbezüglich besteht aber die konkrete Sorge und Gefahr, dass durch dieses Verhalten der letzten Jahre bei einem Vorhaben, bei dem man ursprünglich eigentlich keine Kosten gehabt hätte, wenn es ordnungsgemäß repariert worden wäre – das wa­ren damals wenige Millionen Euro –, der Schaden, der durch eine Vorgängerregierung entstanden sein könnte, in Zukunft bei mindestens 560 Millionen Euro und höchstens 3 Milliarden Euro liegen kann. Das muss man sich schon vor Augen führen. Das wäre


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