BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 115

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Genau darum geht es. Man kann stolz darauf sein, was da gelungen ist, denn jetzt gibt es eine Ausweitung des Anspruchs auf alle Bediensteten im öffentlichen Bereich, und zwar nicht mehr als Kannbestimmung, sondern als Mussbestimmung, als gesetzlichen Anspruch für alle öffentlich Bediensteten, gleich ob Exekutivbeamte, Soldatinnen und Soldaten, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger, Lehrerinnen und Lehrer, für alle, die im Dienst verletzt werden, weil sie attackiert werden.

Das gibt es und leider hat es in der Vergangenheit immer wieder Situationen gegeben, bei denen man von Dramen sprechen musste, weil eben kein gesetzlicher Anspruch auf Hilfestellung da war. Es musste den Betroffenen dann immer wieder auch mit Spendenaktionen geholfen werden, denn der Staat hat seine Verantwortung nicht ge­lebt. Das war eigentlich zum Genieren und das war ein sehr, sehr trauriger Umstand.

Das wird in Zukunft abgestellt. Das heißt, jeder – wir hoffen, dass das so wenige wie möglich sein werden –, der im Dienst attackiert und verletzt wird, hat in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf über 70 000 Euro Soforthilfe, damit er nicht auf der Strecke bleibt und damit auch die Wertschätzung, der Respekt und die volle Rückendeckung für unsere öffentlich Bediensteten endlich gelebt und nicht wie in den letzten Jahren immer nur verbalisiert werden.

Leider gibt es auch immer wieder noch dramatischere Entwicklungen, wenn es um das Ableben von öffentlich Bediensteten in der Regel Exekutivbeamten geht, die im Dienst ums Leben kommen, bei denen die Angehörigen oftmals auf der Strecke blei­ben, weil es niemanden gibt, der einen Antrag stellen kann, der auch bei der Kannbe­stimmung überhaupt eine Möglichkeit hat, die Hilfeleistung entsprechend für sich zu beantragen. Auch das wird jetzt ausgemerzt. Die Angehörigen haben einen gesetzli­chen Anspruch, eine Hilfestellung bis zu 115 000 Euro zu erhalten, zusätzlich 5 000 Euro betreffend die Begräbniskosten.

Das ist ein wesentlicher Schritt, denn damit zeigen wir, dass wir das, was unsere öf­fentlich Bediensteten für unser wundervolles und schönes Land und für die Menschen tun nämlich tagtäglich ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinzuhalten und dabei oft­mals ein hohes Risiko einzugehen, verletzt zu werden oder noch Schlimmeres zu er­leben –, wertschätzen, dass sie dafür auch die volle Rückendeckung erhalten und wir die Wertschätzung im wahrsten Sinne des Wortes leben und sicherstellen – dafür ein Dankeschön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es war mir und uns allen – davon gehe ich aus – ein Herzensanliegen und es ist schön, dass das gelungen ist, denn es war ja jahrelang ein Thema und wird nun end­lich umgesetzt. Präsenz- und Zivildiener sind da selbstverständlich auch verankert, denn auch sie leisten einen Dienst an unserer Gesellschaft und für die Menschen in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, diese Fürsorgepflicht nehmen wir jetzt wahr. Im aktuellen Gesetzentwurf treffen wir darüber hinaus ein paar weitere Verbes­serungen; da möchte ich auf ein paar Punkte eingehen, die angesprochen worden sind. Ja, diese Regierung stellt den Anspruch an sich, dort, wo in den letzten Jahren zu we­nige Planstellen da waren, gegenzusteuern. Das belegen wir bei der Exekutive, bei der 13 Jahre lang leider nichts passiert ist, mit 2 000 zusätzlichen Planstellen und 2 100 zu­sätzlichen Ausbildungsplanstellen, bei der Justizwache mit 100 zusätzlichen Ausbil­dungsplanstellen, auch betreffend die Landesverteidigung und die Soldatinnen und Sol­daten, wo das Personal gesichert und nicht abgebaut wird.

Mit dieser Personalpolitik werden wir in Zukunft mehr öffentlich Bedienstete haben als in den letzten 13 Jahren. Das ist ja leicht errechenbar. Was wir uns sehr wohl für die Zukunft vornehmen: dass wir eben nicht nach dem Rasenmäherprinzip vorgehen, son­dern uns im Sinne einer sparsamen Verwaltung die unterschiedlichen Bereiche in der


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