betreute Aufgabengebiet bleibt erhalten und muss aufgeteilt werden. In allen Verwaltungsbereichen herrscht eindeutig enormer Personalmangel.
Die Verwaltung ist leider in der letzten Zeit ein bisschen als Stiefkind behandelt worden und wird es mit der Nachbesetzung nur jeder dritten Planstelle auch weiterhin. Die Altersstruktur in vielen Dienststellen ist im Durchschnitt bereits auf 50 Jahre angestiegen. Da kann man sich vorstellen, wie die künftige Entwicklung ohne mögliche Nachbesetzungen sein wird: Es folgt keine Wissensweitergabe, es folgt kein Wissensmanagement, dabei wird sich der öffentliche Dienst zukünftig im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Kräfte befinden.
Besonders betreffend das Finanzministerium muss man erwähnen, dass sich dort das Fehlen von Planstellen, das Fehlen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz wesentlich auswirkt. Ich darf den Rechnungshofbericht zitieren, der sagt, dass „der Nutzen der Finanzbediensteten – gemessen nach den festgesetzten Mehrergebnissen – im Durchschnitt zwölfmal so hoch“ ist wie deren Kosten, bei den GroßbetriebsprüferInnen beträgt das Kosten-Nutzen-Verhältnis sogar das 34-Fache.
Das heißt, wenn man dort personell nicht gut ausstattet, lässt man Millionen an Steuereinnahmen einfach liegen, weil nicht geprüft werden kann. Das Besondere aber an dieser Dienstrechts-Novelle ist – wie schon vom Kollegen erwähnt –, dass sie sozialpartnerschaftlich mit dem Minister, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhandelt wurde, darum ist sie in ihrer Form so positiv geworden. Das Miteinanderreden, das Verhandeln, das ist etwas, das gute Ergebnisse bringt, man hätte sich gewünscht, das auch bei anderen Gesetzesvorlagen so umzusetzen.
Die Sozialpartnerschaft ist für dieses Land ein ungeheuer hoher Wert, den sollte man nicht einfach mit einem Federstrich löschen. (Bundesrätin Mühlwerth: Man muss aber auch nicht übertreiben!) Dieses Gesetz zeigt wieder, dass das Miteinanderreden, das Finden von Kompromissen ganz, ganz große Werte sind, auf die man sehr, sehr gut achtgeben sollte.
Noch ein Punkt, der für die öffentlich Bediensteten sehr positiv ist, darüber sind sie wirklich sehr glücklich: Der öffentliche Dienst hat die sechste Urlaubswoche. Ab dem 43. Lebensjahr ist es im öffentlichen Dienst möglich, eine sechste Urlaubswoche zu haben. Das ist ein hoher Wert. Das ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, sich zu erholen, das gibt ihnen mehr Möglichkeiten. Diese sechste Urlaubswoche wäre für die Privatwirtschaft und für die Menschen in der Privatwirtschaft von gleich hoher Bedeutung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)
15.53
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Ich erteile es ihm.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es gibt einige wesentliche Errungenschaften, die hervorzuheben sind und heute auch schon hervorgehoben wurden. Mit der Umsetzung einer jahrelangen Forderung, die wir Freiheitlichen schon vor über 18 Jahren erhoben haben, ist ja damals in Regierungsverantwortung zum Glück ein erster Schritt gelungen, nämlich das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz ab 2000 zu implementieren. Damals wurde es leider noch nicht so, wie es sein sollte, gemacht, es wurde nämlich als Kannbestimmung und nicht als Mussbestimmung eingeführt, und das auch in einer sehr begrenzten Art und Weise, nämlich für Exekutivbeamte und für einen Teil des militärischen Personals. Das hat damals schon eine Verbesserung gebracht, aber noch nicht die, die wir wollten und die wir heute auch in Umsetzung bringen.
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