BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 113

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Auch wenn die heutige Diskussion vielleicht ein bisschen das Gegenteil bewiesen hat oder bald bewiesen hätte, so denke ich doch, dass auch in Zukunft der Bundesrat diese Funktion wahrnehmen wird. Ich bitte euch, im Sinne von Österreich hier in Zu­kunft das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, denn das braucht unser Land. Es ist ganz wichtig, dass es so eine Institution gibt.

So danke ich noch einmal für die wunderbare gemeinsame Zeit, ich durfte fünf Jahre hier sein. Es fällt mir noch sehr, sehr schwer, zu sagen, dass ich kein aktiver Bundesrat mehr sein werde, aber ich werde auch mit großem Stolz die Bezeichnung Bundesrat außer Dienst tragen. In diesem Sinne: alles Gute, viel Freude euch allen und dem Bun­desrat und der Republik Österreich alles Gute. Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

15.47


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Lieber Peter Oberlehner! Wir wünschen dir natürlich alles erdenklich Gute für deine Zeit im Oberösterreichischen Landtag. Der Oberösterreichische Landtag gewinnt einen kompetenten Abgeordneten, wir verlieren hier leider einen sehr angenehmen Kollegen. Alles Gute für deine Zeit im Landtag! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.


15.48.35

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Werter Vi­zekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen emotionalen Abschiedsworten und diesem Bekenntnis zum Bundesrat zu reden, ist sehr schwierig. Ich wünsche dir auch von dieser Stelle alles Gute für deine Zukunft. Es wird im Landtag nicht so schlecht werden. (Bundesrat Oberlehner: Danke!)

Jetzt einige Bemerkungen zu der vorliegenden Materie: Ich glaube, die wirklich ausge­zeichneten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes muss man immer wieder betonen, denn sie werden in der öffentlichen Meinung manch­mal nicht gewürdigt. Darum ist es ganz wichtig, auch von dieser Stelle zu sagen: vielen Dank für diese tolle Arbeit!

In den Reihen der vielen Dienstrechts-Novellen hat diese jetzt einen besonderen Stel­lenwert. Sie beinhaltet viele begrüßenswerte Änderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Man kann aber schon festhalten, dass ein Groß­teil der Materie bereits von der letzten Regierung vorverhandelt oder verhandelt wurde und diese Novelle ein bisschen spät kommt. Nichtsdestotrotz: Es sind viele sehr posi­tive Elemente drinnen – ich will jetzt nicht alles wiederholen, damit wir es nicht übertrei­ben –: die Wiedereingliederungsteilzeit, die Übernahme des Wachebediensteten-Hilfe­leistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz, die Verlängerung der Hospizfreistellung für die Betreuung schwerstkranker Kinder; diese ist sicher beispielgebend, ohne Frage.

Die Verbesserung für Vertragsbedienstete mit befristeten Dienstverhältnissen mit 1.1.
2019 bedeutet, dass klargestellt wird, dass die Höchstdauer des Dienstverhältnisses von fünf Jahren auch in der Summe von mehreren getrennten Dienstverhältnissen gilt; dann jedoch endet das Dienstverhältnis, wenn keine Planstelle zur Verfügung steht. Diese Klarstellung ist für die Vertragsbediensteten natürlich enorm wichtig und soll missbräuchliche Vorgangsweisen verhindern, aber es bedarf einer Planstelle, um wei­ter beschäftigt werden zu können.

Das grundsätzliche Problem liegt in den Personaleinsparungen in der Verwaltung. Nur jede dritte Planstelle wird als Teilzeitstelle nachbesetzt, das bedeutet für die verblei­benden Mitarbeiter eine enorme Belastung. Die Kollegin, der Kollege ist weg, aber das


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