12.22

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Forstner hat es sehr ökonomisch zusammengefasst, ich darf hier noch einmal unsere Zustim­mung signalisieren. Es geht im Wesentlichen um zwei Teile dieses Gesetzes­be­schlusses. Zum einen muss man sagen, dass die Notare in Österreich seit Jahren, ja Jahrzehnten eine sehr wesentliche und wichtige Tätigkeit ausüben, die für unsere Rechtssicherheit und für unseren Rechtsstaat im weiteren Sinne sprechen.

Im ersten Teil geht es darum, dass das, was die Notare in den letzten Jahren schon praktiziert haben, bei der Unterschriftsüberprüfung zum Beispiel, endlich in Geset­zesform gegossen worden ist. Das heißt, die notariellen Pflichten im Rahmen der Un­ter­schriftsbeglaubigung werden endlich entsprechend normiert. Das geschieht auch im Einklang mit der Notariatskammer, soweit ich das überblicke.

Der zweite Teil betrifft eine gewisse Erleichterung, aber nicht Herabsetzung der Stan­dards bei der Gründung von GmbHs. Man ist ja immer in einem Spannungsverhältnis bei der GmbH, es hat ja einen Grund, warum das notariatspflichtig ist: Zum einen hat man natürlich als GmbH den Vorteil, dass man nur eine beschränkte Haftung hat, auf der anderen Seite gibt es aber auch einen Gläubigerschutz, der natürlich zu beachten ist.

Ich denke, diese Lösung, die man hier gefunden hat – indem man gesagt hat, man kann im 21. Jahrhundert, wenn es die Sicherheitsstandards zulassen, von einer hun­dert­prozentig analogen Abwicklung absehen –, ist ein Akt einer Art Wirtschaftsför­de­rung, aber bei gleichzeitiger Beibehaltung unserer hohen Sicherheitsstandards. Daher stimmen wir dem sehr gerne zu. (Beifall bei der FPÖ.)

12.24

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses. – Bitte.