13.03

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Minister! Liebe interessierte Zuseher! Nach dem Exkurs des Kollegen Stögmüller darf ich gleich wieder zurückkommen auf den Tagesordnungspunkt, den wir heute beschließen sollen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf aber trotzdem zu Beginn noch kurz auf Kollegen Martin Weber replizieren, der da, glaube ich, etwas unterstellt. Ich war selbst am Montag im Justizausschuss (Bun­desrat Weber: Dienstag!) – am Dienstag, Entschuldigung –, wo uns die zuständige Ministerialmitarbeiterin, Frau Dr. Bydlinski, sehr glaubwürdig und ausführlich erklärt hat, was es mit den Wohnbaugenossenschaften auf sich hat, dass es da null politische Motivation gibt und gegeben hat. Ich glaube, das kann man einer Ministeriumsmit­arbeiterin sehr gut glauben. Es war wirklich von Anfang an ganz klar, dass dieses neue Genossenschaftsspaltungsgesetz nie und nimmer für Wohnbaugenossenschaften gelten soll. Das möchte ich hier noch einmal feststellen – und dass es hier null poli­tische Motivation wofür auch immer, was da unterstellt wird, gegeben hätte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Weber: Warst du mal drinnen? – Zwischenruf des Bun­desrates Steiner.)

Es wurde bereits ein sehr sozialer Leitspruch erwähnt, der Leitspruch von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, dessen Geburt sich heuer zum 200. Mal jährt: „Was einer nicht vermag, das vermögen viele.“ Das gilt wohl nach wie vor. Dieser soziale Ansatz gilt nach wie vor für das Genossenschaftswesen, und er gilt, wenn ich mir dieses Gesetz ansehe, wohl auch für dieses Gesetz, das wir heute hier vonseiten des Bundesrates absegnen. Mich freut es sehr, dass ein so wichtiges Gesetz im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und, wie es aussieht, auch im Bundesrat die einhellige Zustimmung finden wird.

Dieses Genossenschaftsspaltungsgesetz ist, wie schon besprochen, sehr, sehr wich­tig, um Wettbewerbsnachteile der Genossenschaften gegenüber anderen Kapitalge­sell­schaften zu beseitigen und damit man wirklich diesen sozialen Gedanken, der die Genossenschaft prägt, auch in Zukunft weiterführen kann.

Was dem Gesetzgeber, glaube ich, sehr, sehr wichtig war in diesem Gesetz, ist, dass es im Falle der Spaltung einer bestehenden Genossenschaft für die Mitglieder dieser Genossenschaft absolute Rechtssicherheit gibt, dass diese also nicht benachteiligt werden können. So ist es schlussendlich auch sehr konsequent: Wenn ein Mitglied glaubt, dass es durch eine Spaltung übervorteilt wird, hat es jederzeit die Möglichkeit, mit einer Kündigung aus der alten oder aus der neu gegründeten Genossenschaft auszuscheiden. Dies ist sehr, sehr wichtig für das Thema Rechtsschutz, aber auch für die Rechtssicherheit.

Dieses Gesetz hat eine einigermaßen lange Genese hinter sich. Sehr lange wurde hier politisch auch verhindert, unter anderem mit der Begründung, dass es sich bei diesem Gesetz um eine sogenannte Lex Raiffeisen handelt. Meine Vorredner haben aber bereits aufgezeigt, dass die Genossenschaftsidee nach wie vor eine sehr aktuelle ist und auch eine sehr erfolgreiche Idee des Wirtschaftens darstellt. Bei den Genos­senschaften steht nämlich nicht – wie heute so oft beim sogenannten Turbokapitalis­mus – die Idee oder das Ziel der möglichst hohen Rendite im Mittelpunkt, sondern nach wie vor das Ziel, die Mitglieder zu fördern und ihnen einen möglichst guten Preis, einen, wie schon angesprochen, möglichst guten Milchpreis auszubezahlen oder, wenn es sich um eine Bank handelt, vielleicht auch möglichst geringe Kreditzinsen zu verlangen.

Die Genossenschaftsidee ist aktuell, das soll man nicht unterschätzen. Es wurde schon genannt: Mehr als 2 Millionen Österreicher sind Mitglieder bei Genossenschaften. Noch wesentlich beeindruckender sind die Zahlen auf EU-Ebene. EU-weit sind nämlich mehr als 100 Millionen Menschen in Genossenschaften verankert, was einen großen Anteil am Sozialprodukt der EU darstellt. Um es noch global darzustellen: Weltweit sind 900 Millionen Menschen Mitglieder bei Genossenschaften. Das sind nicht weniger als 13 Prozent der Weltbevölkerung.

Das Genossenschaftswesen hat an seiner Aktualität, wie gesagt, nicht eingebüßt. Daher ist es sehr wichtig und richtig, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Genossenschaften den Anforderungen der heutigen Zeit anpassen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

13.08