13.10

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Das Haager Kindesentführungs­überein­kommen vom 25. Oktober 1980 regelt die zivilrechtlichen Aspekte bei internationalen Kindesentführungen. Heute geht es um die Annahme des Beitritts von Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador.

Dieses Haager Abkommen ist ein Meilenstein in der Hilfe für Kinder, die grenz­über­schreitenden Entführungen und dem Entfernen von einem Elternteil ausgesetzt sind. Mithilfe dieses Haager Abkommens wird versucht, in solchen Fällen Schaden von den Kindern abzuhalten und eine schnelle Rückführung zu bewerkstelligen. Meist handelt es sich dabei um Fälle, in denen ein Elternteil das unter 16-jährige Kind unrechtmäßig in ein anderes Land verbringt, es dort behält und nicht mehr zurückbringt.

Es geht hier nicht um spektakuläre Kindesentführungen – da wäre das Strafrecht zuständig –, sondern um Kindesentziehungen von einem Elternteil und es geht heute in vielen Fällen um Obsorgestreitigkeiten. Die Kinder sind die Opfer, wenn Streit der Eltern auf ihrem Rücken ausgetragen wird.

Ich möchte einige Beispiele anführen, um das zu verdeutlichen: Ein griechischer Vater, der mit der Familie in Österreich lebt, fährt mit dem Kind zu einem Heimaturlaub, kehrt aber dann nicht mehr nach Österreich zurück, bleibt mit dem Kind in Griechenland. Damit entzieht er der Mutter das Kind. Es gibt aber auch den Fall, dass eine öster­reichische Mutter, die mit ihrem Mann in Spanien lebt, nach einem Heimaturlaub in Österreich bleibt, das Kind hier behält und es damit dem Vater entzieht. Ein anderer Fall zeigt, dass ein Elternteil nach einem Besuchskontakt, der durchaus auch gericht­lich geregelt sein kann, das Kind nicht mehr zum Obsorgeberechtigten zurückbringt. Er bringt es in sein ursprüngliches Heimatland und behält es dort.

Man kann sich vorstellen, mit welcher Sorge der jeweils Betroffene, der Vater oder die Mutter, auf solche Situationen reagiert. Sie wissen ja nicht, wie es dem Kind dort geht und ob und wann sie es wiedersehen. Hier versuchen die Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, rasche Hilfe auf privatrechtlicher Basis zu geben. Die Kinder werden in solchen Fällen ja oft gegen ihren Willen von einem Elternteil getrennt und müssen sich in einer für sie fremden Gesellschaft zurechtfinden. Der Elternteil, dem das Kind entzogen wird, steht hilflos der Lage gegenüber und ist meistens verzweifelt.

In unserer globalen Gesellschaft kommen solche Kindesentführungen leider immer wieder vor. In binationalen Partnerschaften und Ehen ist das Risiko dafür größer. Alle Staaten, die dem Haager Kindesentführungsübereinkommen beigetreten sind, ver­suchen nun, mit einem beschleunigten Verfahren eine möglichst rasche Rückführung der Kinder zu gewährleisten. Bis heute haben 98 Vertragsparteien dieses Abkommen unterzeichnet. 65 Staaten sind beigetreten, 27 Staaten haben es ratifiziert.

Da dieses Haager Abkommen gesetzesändernd und gesetzesergänzend ist, bedarf der Beitritt neuer Länder der Annahme durch die bisherigen Vertragspartner. Deshalb ist es notwendig, diesen Punkt auch im österreichischen Parlament zu beraten und zu beschließen. In allen Fällen, die nach diesem Abkommen behandelt werden, geht es immer um das Wohl des Kindes und darum, dem entzogenen Elternteil das Kind so rasch wie möglich wieder zurückzubringen.

In Österreich haben wir pro Jahr circa 80 bis 90 solche Fälle, und man kann sich in jedem Fall das Leid der Kinder und die Sorgen des betrogenen Elternteils vorstellen. Je mehr Staaten dem Abkommen beitreten, umso besser, weil es die Zusammenarbeit der Behörden einfacher macht und die gute Beendigung solcher Verfahren beschleu­nigt.

Abschließend möchte ich noch auf die Brüssel-IIa-Verordnung hinweisen, deren Revi­dierung derzeit unter der österreichischen Ratspräsidentschaft in der Richtung ver­handelt wird, dass solche Verfahren im Zusammenhang mit Kindesentführungen in Zukunft nicht mehr mehrere Jahre, sondern nicht länger als 18 Wochen dauern dürfen. Dazu sollen die Rechte der Kinder gestärkt werden, wenn sie bereits eine ent­sprechende Reife aufweisen.

In jedem Fall geht es aber um das Wohl des Kindes. Deswegen kann man diesen Beschluss des Nationalrates nur sehr unterstützen und keinen Einwand dagegen erheben. (Allgemeiner Beifall.)

13.16

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm. – Bitte.