13.16

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Werte Zu­schauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Kinder sind etwas Besonderes, Kinder sind unsere Zukunft und Kinder sind unschuldig. Sie sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und können sich oftmals nicht wehren. Darum haben Kinder unseren ganz besonderen Schutz verdient, nämlich in vielerlei Hinsicht.

Wann immer sich Mutter und Vater trennen, entstehen Narben an den Seelen der Kinder. Wie groß oder klein diese Narben ausfallen, ist immer abhängig vom Verhalten beider Elternteile während und auch nach der Trennung. Es sollte immer das oberste Ziel der Eltern sein, die Kinder möglichst bei allen Streitigkeiten außen vor zu lassen. Das ist jetzt natürlich viel leichter gesagt, als es in der Realität getan ist. Kinder werden leider Gottes auch immer wieder zum Spielball gekränkter Elternteile.

Wenn einmal so ein Rosenkrieg entfacht ist, dann passiert es leider, dass Menschen ihre persönlichen Befindlichkeiten über das Wohl der eigenen Kinder stellen. Auch wenn der eine oder die andere Jahre später dann draufkommt, dass das ein großer Fehler war, tragen trotzdem die Kinder die Narben der letzten Jahre davon, und diese Narben bleiben oft ein Leben lang.

Auch wenn es fast unglaublich erscheint, es gibt in Österreich im Schnitt jährlich 80 Kin­desentführungen. Wie die Frau Kollegin richtig gesagt hat, geht es da nicht um Kindesentführung in strafrechtlicher Hinsicht, sondern darum, dass Mutter oder Vater dem anderen Elternteil das Kind vorenthält. (Ruf bei der SPÖ: Das ist eine Entziehung und keine Entführung!)

Ein Beispiel: Die Mutter ist Österreicherin, der Vater ist Marokkaner. Nach kurzer Ehe kommt es zur Trennung, und der Vater nimmt – vielleicht aus Liebe zum Kind, vielleicht aber auch aus Rache gegenüber der Mutter – das Kind mit nach Marokko und kommt nicht wieder. Stellen Sie sich vor, was das bedeutet, wenn das Ihr Kind ist! Stellen Sie sich vor, was das für das Kind bedeutet, das aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird und in eine für das Kind neue Welt verbracht wird, meistens oder immer gegen den Willen des Kindes. Wie gesagt, diese Fälle gibt es, und es passiert auch umgekehrt, dass nämlich Kinder zu uns nach Österreich mitgenommen und dem zweiten Elternteil vorenthalten werden.

Mit diesem Übereinkommen der Haager Konvention werden zivilrechtliche Aspekte bei internationalen Kindesentführungen – ich kann nichts dafür, es steht so drinnen – beziehungsweise Kindesentführungen über Landesgrenzen hinweg geregelt. Es wollen Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador beitreten. Natürlich ist das begrüßens­wert. Je mehr Länder diesem Übereinkommen beitreten, desto besser ist es.

Obwohl es selbstverständlich sein sollte, dass man dieses Übereinkommen unterstützt, müssen wir es hier im Plenum behandeln. Warum? – Wir haben es schon gehört: weil es gesetzesändernd und gesetzesergänzend wirkt. Somit muss ein Beitritt von neuen Ländern auch durch die bisherigen Vertragspartner bestätigt werden.

Der große Vorteil von diesem Übereinkommen liegt darin, dass, wenn Kinder entführt oder entzogen werden, die Eltern, die die Rückführung des Kindes erreichen wollen, sich an die zentralen Behörden vor Ort wenden können. Bei uns ist es zum Beispiel das Justizministerium, in anderen Ländern das entsprechende Pendant dazu. Dort ist dann eine gewisse Gewähr dafür gegeben, dass die entsprechenden Behörden weitgehend im Sinne dieses Abkommens selbständig handeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir dieses Übereinkommen der Haager Konvention schon sehr bald wieder auf der Tagesordnung haben werden und noch viele weitere Länder ebendiesem beitreten, zum Wohle unserer und aller Kinder. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.21

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile es ihm. – Bitte.