Berichterstatterin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Be­richt des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelferge­setz geändert werden. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrags­stellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Novem­ber 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren komme ich zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 6. No­vember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr die­ses.