12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwa­chungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Ge­bäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (257 d.B. und 315 d.B. sowie 10045/BR d.B.)

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesord­nung.

Als Berichterstatter ist Herr Bundesrat Michael Bernard genannt. – Ich bitte um den Be­richt.