16.06

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin Köstinger! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen und ZuhörerInnen auf der Galerie und via Livestream! Eine gesunde Umwelt muss uns allen viel wert sein und ist uns auch allen viel wert, weil sie unsere Lebensgrundlage ist. Das steht ja außer Frage.

Die Aarhuskonvention, die 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet wurde, setzt sich inhaltlich aus drei Säulen zusammen, wie schon von Kollegin Kahofer er­wähnt. Ich möchte die drei Säulen wiederholen: erstens der möglichst freie Zugang zu Umweltinformationen, zweitens die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfah­ren und drittens der Zugang zu Gerichten. Die ersten beiden Punkte wurden ja bei der Ratifizierung im Jahr 2005 sozusagen bereits umgesetzt, jetzt kommt es noch zur Um­setzung des dritten Punktes, der dritten Säule.

Das Beteiligungsgesetz 2018 sieht Änderungen in den drei Bundesgesetzen, wie schon erwähnt, vor. Ich spreche da insbesondere eine Änderung im Wasserrechtsgesetz an. Ich freue mich – und da darf ich für die Landwirtschaft insgesamt sprechen –, dass die­ses Umweltpaket auch die Verlängerung der besonderen Befristung von Wasserent­nahmen für Bewässerungszwecke von zwölf auf 25 Jahre beinhaltet. Das bringt Pla­nungssicherheit und Bürokratieabbau. Diese 25 Jahre sichern die Rechte für fast eine Generation am Hof.

Wir Bäuerinnen und Bauern sind bemüht, die Versorgung mit gesunden regionalen Le­bensmitteln zu gewährleisten. Der Klimawandel bringt da große Herausforderungen mit sich. Da ist es sehr zu begrüßen, wenn zumindest die bürokratischen Hürden weniger werden. Danke, Frau Ministerin. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein wichtiger Bereich ist auch der Verkehr, die Mobilität, um den Umstieg auf die E-Mo­bilität und die CO2-Einsparungen zu schaffen. Auch diesbezüglich ist das Paket, das vorgelegt wurde, sehr zu begrüßen. Zur Erreichung der Ziele der Klima- und Energie­strategie, der #mission 2030, ist nicht nur die Bundesregierung gefordert, sondern je­der Einzelne von uns. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Es ist ein schmaler Grat zwischen berechtigten Umweltinteressen einerseits und den wirtschaftlichen Interessen, die man als Gesamtstaat auch im Sinne einer Wohlstands­gesellschaft, im Sinne der Absicherung von Arbeitsplätzen vertreten muss, anderer­seits. Es ist auch klar, dass Umweltschutz und die in verschiedenen Gesetzen festge­schriebenen Maßnahmen nicht zu einem Instrument zur Verhinderung und Verzöge­rung von Projekten verkommen dürfen.

Ich möchte über Umweltschutzorganisationen jetzt kein Urteil fällen. Sie sind wichtig in unserem Rechtsstaat, Zivilgesellschaft ist wichtig in unserem Rechtsstaat, aber wir müssen auch die richtigen Instrumente anwenden, denn die Bevölkerung versteht es oft nicht, wenn die Umsetzung von Projekten, von notwendigen Projekten für die regio­nale Bevölkerung ewig dauert.

In Bezug auf die Regelung betreffend NGOs möchte ich Folgendes sagen: Die 100 Mit­glieder, die ein Verein aufzuweisen hat, ist meines Erachtens eine berechtigte Forde­rung, um ein gewisses öffentliches Interesse zu untermauern, damit es nicht dazu kom­men kann, dass einzelne Personen, die eben nicht die betroffene Öffentlichkeit dar­stellen, notwendige, für die Region wichtige Projekte unnötig verzögern beziehungs­weise verhindern. (Bundesrat Stögmüller: Jaja!) Die Regeln für die zivilrechtlichen Or­ganisationen sind hier niederschwelliger als bei einer parlamentarischen Bürgerinitia­tive, wo man 500 Unterstützer benötigt. (Bundesrat Stögmüller: Das ist doch was an­deres!)

Das Vertrauen in diese Regierung und in uns Parlamentarier ist gestiegen. Wir sind da den Menschen im Wort, mit diesem hohen Wert des Vertrauens sorgsam umzugehen, und wir tun das auch. Wir hier im Hohen Haus sind demokratisch gewählt und vertreten die Anliegen der Bevölkerung, die das auch von uns erwartet. Im Gegensatz dazu gibt es gewisse Organisationen oder einzelne Personen, die Projekte verhindern, obwohl sie eben nicht vor Ort sind – sie nehmen sich aber heraus und geben vor, die Bevöl­kerung zu vertreten. Jetzt noch einmal meine Frage: Wer vertritt wirklich die betroffene Bevölkerung? (Rufe bei der SPÖ: Na wir!) – Wir übernehmen die Verantwortung. Ja, wir tun das! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir sind uns auch der Verantwortung bewusst und wissen, wie sensibel dieser The­menbereich ist, und wir wollen eine ausgeglichene Waage herstellen zwischen den be­rechtigten Umweltinteressen und den ebenso berechtigten Interessen, bestimmte Pro­jekte durchführen zu können. Wir stimmen diesem Gesetz daher zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.11

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm.