16.21

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für uns von der Wirtschaft und für unse­ren Wirtschaftsstandort von besonderer Brisanz ist die dritte Säule der Konvention, das heißt der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Hierbei handelt es sich um eine Art Auffangtatbestand, wonach staatlich anerkannten Umweltorganisationen das Recht eingeräumt werden muss, Handlungen oder Unterlassungen, die gegen umwelt­bezogene Bestimmungen verstoßen, vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Ge­richt anfechten zu können.

Das sind uferlose, oft schwammige Vorgaben, die bei falscher Umsetzung schwer ein­zuhalten sind und unseren Standort nachhaltig schädigen können.

Ich bin nicht der Meinung, dass wir in Österreich säumig waren. Wir sind bei der Rati­fizierung der Aarhuskonvention davon ausgegangen, dass wir die Vorgaben der dritten Säule durch die Einrichtung der Umweltanwaltschaft bereits ausreichend erfüllen.

Die staatlich anerkannte weisungsfreie Umweltanwaltschaft, die bei den jeweiligen Bundesländern angesiedelt ist, ist in ganz Europa nicht mit einer vergleichbaren Stärke ausgestattet. Leider war der EuGH anderer Ansicht und wir müssen mit dem vorlie­genden Aarhus-Beteiligungsgesetz eine Korrektur durchführen. Konkret – und das ist schon angeführt worden – gilt es, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Wasserrechtsge­setz, das Immissionsschutzgesetz – Luft, also das IG-L, und auf Ebene der Bundes­länder die Naturschutzgesetze anzupassen.

Ich und die Wirtschaft (Bundesrat Stögmüller: Wir bedanken uns!), wir bekennen uns dazu, dass der Anwendungsbereich im Abfallwirtschaftsgesetz und im Wasserrechts­gesetz im Sinne der Vorgaben der Aarhuskonvention möglichst eng gezogen wird, also nur bei erheblichen Umweltauswirkungen. Den Umweltorganisationen wird ein Beteili­gungsrecht am Verfahren eingeräumt. (Bundesrat Stögmüller: Zum Glück steht das da drinnen!) Entsprechend den Vorgaben der Konvention haben sie ein Recht auf Stel­lungnahme sowie ein Beschwerderecht gegen den Bescheid; was ihnen nicht zustehen soll, ist eine reine Verzögerungstaktik. (Bundesrat Stögmüller: ... die WKO!)

Vergessen wir nicht, dass es weiterhin die Umweltanwaltschaft gibt, vergessen wir auch nicht, dass die Parteienstellung bei industriellen Großverfahren und bei großen Infrastrukturprojekten unverändert bleibt. So haben wir ja bei der Verfahrensdauer betreffend die dritte Piste am Flughafen Schwechat gesehen, wie weit Verfahren oft­mals unnötig verzögert werden können. Wir brauchen zum einen Rechtssicherheit bei der Bevölkerung, wir brauchen aber genauso Rechtssicherheit bei den Betreibern einer Anlage. Wir stehen im Wettbewerb, wir sind keine Insel der Seligen.

Sehr positiv im Sinn der Rechtssicherheit ist auch der Umgang mit Altbescheiden, also bereits entschiedenen Verfahren. Da haben Beschwerden keine aufschiebende Wir­kung und das Projekt kann weiter betrieben werden. Genauso ist es für die Fälle der bloßen Wiederverleihung von wasserrechtlichen Genehmigungen, bei denen auch in Zukunft Umweltorganisationen kein Mitsprache- oder Einspruchsrecht gegen die Ge­nehmigung zusteht.

Beim IG-L gehen die Rechte etwas weiter, nämlich bezüglich der Einfügung eines An­tragsrechtes auf Erlassung beziehungsweise Überarbeitung von Maßnahmenprogram­men und Plänen für Umweltorganisationen und betroffene Nachbarn. Die Maßnahmen sind bekannt, sie beinhalten insbesondere Verwendungsbeschränkungen von Bauma­schinen, Notstromaggregaten sowie Fahrverbote für alte Lkw und Geschwindigkeitsbe­schränkungen auf Autobahnen – der berühmte IG-L-Hunderter. – Grundsätzlich kann auch die Wirtschaft mit diesem Antragsrecht leben, weil es kein Recht auf Erlassung bestimmter Maßnahmen gibt. Die Entscheidung und der Spielraum bleiben beim Ver­ordnungsgeber.

Wenn ich dem ganzen Paket einen Titel geben soll, so denke ich an den Begriff Ausge­wogenheit. Das ist die richtige Bezeichnung für eine richtige Maßnahme, und in diesem Sinn bitte ich um eure Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.26

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bun­desminister.