16.21
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für uns von der Wirtschaft und für unseren Wirtschaftsstandort von besonderer Brisanz ist die dritte Säule der Konvention, das heißt der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Hierbei handelt es sich um eine Art Auffangtatbestand, wonach staatlich anerkannten Umweltorganisationen das Recht eingeräumt werden muss, Handlungen oder Unterlassungen, die gegen umweltbezogene Bestimmungen verstoßen, vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht anfechten zu können.
Das sind uferlose, oft schwammige Vorgaben, die bei falscher Umsetzung schwer einzuhalten sind und unseren Standort nachhaltig schädigen können.
Ich bin nicht der Meinung, dass wir in Österreich säumig waren. Wir sind bei der Ratifizierung der Aarhuskonvention davon ausgegangen, dass wir die Vorgaben der dritten Säule durch die Einrichtung der Umweltanwaltschaft bereits ausreichend erfüllen.
Die staatlich anerkannte weisungsfreie Umweltanwaltschaft, die bei den jeweiligen Bundesländern angesiedelt ist, ist in ganz Europa nicht mit einer vergleichbaren Stärke ausgestattet. Leider war der EuGH anderer Ansicht und wir müssen mit dem vorliegenden Aarhus-Beteiligungsgesetz eine Korrektur durchführen. Konkret – und das ist schon angeführt worden – gilt es, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Wasserrechtsgesetz, das Immissionsschutzgesetz – Luft, also das IG-L, und auf Ebene der Bundesländer die Naturschutzgesetze anzupassen.
Ich und die Wirtschaft (Bundesrat Stögmüller: Wir bedanken uns!), wir bekennen uns dazu, dass der Anwendungsbereich im Abfallwirtschaftsgesetz und im Wasserrechtsgesetz im Sinne der Vorgaben der Aarhuskonvention möglichst eng gezogen wird, also nur bei erheblichen Umweltauswirkungen. Den Umweltorganisationen wird ein Beteiligungsrecht am Verfahren eingeräumt. (Bundesrat Stögmüller: Zum Glück steht das da drinnen!) Entsprechend den Vorgaben der Konvention haben sie ein Recht auf Stellungnahme sowie ein Beschwerderecht gegen den Bescheid; was ihnen nicht zustehen soll, ist eine reine Verzögerungstaktik. (Bundesrat Stögmüller: ... die WKO!)
Vergessen wir nicht, dass es weiterhin die Umweltanwaltschaft gibt, vergessen wir auch nicht, dass die Parteienstellung bei industriellen Großverfahren und bei großen Infrastrukturprojekten unverändert bleibt. So haben wir ja bei der Verfahrensdauer betreffend die dritte Piste am Flughafen Schwechat gesehen, wie weit Verfahren oftmals unnötig verzögert werden können. Wir brauchen zum einen Rechtssicherheit bei der Bevölkerung, wir brauchen aber genauso Rechtssicherheit bei den Betreibern einer Anlage. Wir stehen im Wettbewerb, wir sind keine Insel der Seligen.
Sehr positiv im Sinn der Rechtssicherheit ist auch der Umgang mit Altbescheiden, also bereits entschiedenen Verfahren. Da haben Beschwerden keine aufschiebende Wirkung und das Projekt kann weiter betrieben werden. Genauso ist es für die Fälle der bloßen Wiederverleihung von wasserrechtlichen Genehmigungen, bei denen auch in Zukunft Umweltorganisationen kein Mitsprache- oder Einspruchsrecht gegen die Genehmigung zusteht.
Beim IG-L gehen die Rechte etwas weiter, nämlich bezüglich der Einfügung eines Antragsrechtes auf Erlassung beziehungsweise Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen und Plänen für Umweltorganisationen und betroffene Nachbarn. Die Maßnahmen sind bekannt, sie beinhalten insbesondere Verwendungsbeschränkungen von Baumaschinen, Notstromaggregaten sowie Fahrverbote für alte Lkw und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen – der berühmte IG-L-Hunderter. – Grundsätzlich kann auch die Wirtschaft mit diesem Antragsrecht leben, weil es kein Recht auf Erlassung bestimmter Maßnahmen gibt. Die Entscheidung und der Spielraum bleiben beim Verordnungsgeber.
Wenn ich dem ganzen Paket einen Titel geben soll, so denke ich an den Begriff Ausgewogenheit. Das ist die richtige Bezeichnung für eine richtige Maßnahme, und in diesem Sinn bitte ich um eure Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.26
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bundesminister.