16.54

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte KollegInnen! Thomas, das waren ja wirklich gute Tipps, die kann man nur unterstützen.

Wie ihr euch sicherlich vorstellen könnt, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolle­gInnen, haben wir Grüne gerade die Gesetze im Bereich des Umweltschutzes, die heu­te auf der Tagesordnung stehen, ganz intensiv angeschaut und auch beurteilt.

Es wurde zuvor erwähnt, ich weiß jetzt nicht mehr, wer es gesagt hat: Wir sind natür­lich sehr froh darüber, dass die Aarhuskonvention endlich – endlich! – umgesetzt wor­den ist. Wir haben lange darauf gedrängt, lange darauf aufmerksam gemacht. Die Fra­ge ist natürlich immer: Wie wird sie umgesetzt? – Das haben wir uns jetzt auch ange­schaut.

Ein Teil davon ist dieses Emissionsgesetz-Luft 2018, mit dem Österreich unionsrechtli­chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Luftreinheit nachkommt. Wir Grüne werden heute diesem Gesetz zustimmen, denn mit diesem Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um endlich Luftschadstoffe zu reduzieren.

Weiters dient es der Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhuskonven­tion – darüber werden wir ja noch später in der Tagesordnung diskutieren, wer über­haupt über vorzubereitende Programme zu informieren ist und wer dann überhaupt Stellungnahmen abgeben kann. Das sind zum einen die unmittelbar Betroffenen und zum anderen die nach dem UVPG anerkannten Umweltorganisationen.

Weiters ist auch ein Rechtsschutzsystem vorgesehen, falls den Stellungnahmen unbe­gründet nicht gefolgt wird. Auch das können wir nur unterstützen und sehen wir sehr positiv. Wenn da etwas gemacht wird, kann man das als Umweltbewegung nur unter­stützen.

Wie Sie sich vorstellen können, Frau Ministerin, wird es nicht ganz ohne Kritik gehen. Ich will sie ein bisschen allgemeiner halten, aber über die allgemeine Kritik hinaus viel­leicht noch anmerken: Dass die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhuskonvention nur so weit, wie es der EuGH vorgibt, und erst, nachdem es der EuGH vorgegeben hat, erfolgt, ist für uns Grüne natürlich enttäuschend, zudem erfolgt die Umsetzung in den verschiedenen Materien nicht einheitlich.

Das Ganze erinnert in der Umsetzung leider eher an einen Fleckerlteppich als an ein dahinterstehendes Konzept aus einem Guss. Das hätten wir gewollt, das vermissen wir. Das ist ein Problem, wenn es um die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit und die Rechtsübersichtlichkeit geht.

Schauen Sie zum Beispiel nach Deutschland, Frau Ministerin! Dort wählte man mit dem Umweltbehelfsgesetz einen anderen Weg, unserer Meinung nach einen besseren Weg in diesem Bereich, wenn es um Transparenz und damit auch um weniger Raum für Missverständnisse geht.

Das war jetzt einmal unsere Kritik bezüglich der Gesamtumsetzung. Zu den einzelnen Punkten werden dann meine Kollegin und ich noch etwas sagen, da geht es dann eher darum, dass wir nicht ganz so glücklich mit der Umsetzung sind. Wie gesagt: Dem Emissionsgesetz-Luft 2018 können wir Grüne aber zustimmen. Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Dziedzic.)

16.57

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Ich erteile ihr dieses.