17.02

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ihr Umweltpaket, das Sie so geprie­sen haben, ist für uns natürlich – wenig überraschend – ein bisschen eine Mogelpa­ckung. Aarhus musste umgesetzt werden, beim Emissionsgesetz war Österreich schon lange säumig. Zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz kommen wir beim nächsten Tagesordnungspunkt. Ich möchte jetzt kurz auf das Umwelthaftungsgesetz eingehen.

Bevor ich auf die inhaltliche Kritik zu sprechen komme, ist mir schon wichtig, vorweg festzuhalten, dass die Begutachtung über die Sommermonate erfolgte – da ist be­kanntlich sitzungsfrei (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Aber nicht arbeitsfrei! – Bundesrat Spanring: Ferien haben nur Schüler!), und es gab hier auch keine umweltpolitische kritische Stellungnahme. Im parlamentarischen Verfahren blieben grundsätzlich um­weltrechtliche Aspekte völlig unterbelichtet.

Sie werden sich vielleicht erinnern, da Sie jetzt Ihre neue Umweltkompetenz entdeckt haben (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, das ist nicht neu!), dass die Grünen bereits 2009 eine abweichende Stellungnahme zum ursprünglichen Umwelthaftungsgesetz eingebracht haben. Das war 2009, aber seither hat sich – wenig überraschend – nicht viel getan. Beispielsweise gilt bei Punkt 1 der Stellungnahme von damals so gut wie alles weiterhin. Da geht es nämlich um die Definition, was Umweltschäden sind. Nun mussten Sie bei dieser Novellierung diese vornehmen. Da gibt es nämlich eine EuGH-Vorentscheidung, die eben die Gewässerschäden betrifft. Alles andere wurde hier nicht beachtet beziehungsweise sind eben die anderen Bereiche wie Bodenschutz, Luftver­schmutzung und so weiter weiterhin ungenügend definiert.

Zu Punkt 2: Auch hier gilt das Gleiche, das ist weitgehend – bis auf die Ausnahme des Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht – alles gleich geblieben. Das heißt, auch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht den Parteien im verwaltungsgerichtli­chen Verfahren grundsätzlich offen, wie Sie wissen werden. Hier haben wir es aber in­direkt auch schon mit der Einschränkung durch die Umweltverträglichkeitsprüfung, über die wir dann noch sprechen werden, zu tun.

Insofern ist das alles in allem eine Umsetzung, die Sie vornehmen mussten, und nicht eine, die Sie gewollt haben. Für uns ist natürlich vollkommen unzureichend, was hier passiert. Falls Sie sich näher mit den Details auseinandersetzen möchten, dann lesen Sie tatsächlich die Stellungnahme von 2009. Daran merkt man, wie wenig sich in um­weltpolitischen Agenden in Österreich tut, wenn der Druck nicht von außen da ist. – Vielen Dank. (Beifall des Bundesrates Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Das klingt aber ziemlich mager!)

17.06

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Prein­eder. Ich erteile dieses.